Durch den Erwerb des Markenschutzes erhält der Markeninhaber ein ausschließliches Recht. Wird dieses missachtet, liegt eine Markenrechtsverletzung vor. Einzelheiten hierzu regelt das Markenrecht für deutsche Marken in § 14 Markengesetz (MarkenG). Man unterscheidet insoweit den Identitätsschutz, den Verwechslungsschutz und den Bekanntheitsschutz. Für Unionsmarken finden sich vergleichbare Regelungen in Art. 9 der Unionsmarkenverordnung (UMV). Rechtsfolgen einer Markenrechtsverletzung sind insbesondere Unterlassungs- und Schadenersatzansprüche.
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Die Abmahnung kann bei Markenrechtsverletzungen ein für beide Seiten wirksames Instrument sein, um schnell und effizient die Markenverletzung zu beseitigen und zukünftige Markenrechtsverletzungen zu verhindern. Der Markeninhaber kann bei einer erfolgreichen Abmahnung meist schon in wenigen Tagen die Angelegenheit abschließen. Der Markenverletzer kann durch die Abmahnung regelmäßig eine finanziell verhältnismäßig günstigen Abschluss erzielen.