Medienrecht aus Berlin

Nacktfotos und Recht am eigenen Bild

Bei Nacktfotos gelten zunächst die allgemeinen bildrechtlichen Grundsätze. Die Veröffentlichung ist mithin ohne Einwilligung grundsätzlich unzulässig und verletzt den Betroffenen in seinem allgemeinen Persönlichkeitsrecht in Ausprägung des Rechts am eigenen Bild. Es stehen dem Betroffenen umfassende Ansprüche zur Verfügung, z.B. auf Unterlassung, Schadenersatz und häufig auch Geldentschädigung.

Einwilligung zur Bildnisveröffentlichung

Soweit der Betroffene in die Abbildung und Verbreitung seines Bildnisses einwilligt, kann er sich nicht mehr auf eine Verletzung des Allgemeinen Persönlichkeits­rechts in Gestalt des Rechts am eigenen Bild berufen, vgl. § 22 KUG. Die Veröffentlichung und Verbreitung seines Bildnisses ist dann grundsätzlich zulässig. Die Einwilligung kann sowohl ausdrücklich, als auch konkludent erteilt werden.

Gesetzliche Ausnahmen vom Recht am eigenen Bild

Unter bestimmten Voraussetzungen dürfen Bilder von Personen auch ohne deren Einwilligung veröffentlicht werden. Der Gesetzgeber sieht aus verschiedenen Gründen Ausnahmen vor. Die Betroffenen können sich insoweit nicht auf ein Recht am eigenen Bild berufen. Das Persönlichkeitsrecht ist eingeschränkt. 

Recht am eigenen Wort

Das Recht am eigenen Wort stellt ebenfalls eine Ausgestaltung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts dar. Es gewährleistet die Selbstbestimmung über die eigene Darstel­lung in der Kommunikation mit anderen. Dieses Selbstbestimmungsrecht bezieht sich neben gesprochenen und geschriebenen Worten auf alle in sonstiger Weise möglichen Kommu­ni­ka­tionswege.

Recht am eigenen Namen

Das Recht am eigenen Namen ist ebenfalls Bestandteil des allgemeinen Persönlichkeits­rechts. Der Namensschutz ist zudem in § 12 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) gere­gelt. Es erstreckt sich umfassend auf den Vor- und auf den Nachnamen. Dritte dürfen den Namen einer Person nicht unbefugt gebrauchen. Dabei ist anerkannt, dass sich der Namensschutz auch auf Künstlernamen erstreckt, wenn der Künstlername derart eng mit der Person verbunden ist, dass er Identitätsmerkmal und Ausdruck der Individualität ist.

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