Neues zum Wirtschafts- und Steuerrecht

BGH: Zulässigkeit von Keyword- Advertising, I ZR 217/10 - MOST-Pralinen

Amtlicher Leitsatz

Wird Internetnutzern anhand eines mit der Marke identischen oder verwechselbaren Schlüsselworts eine Anzeige eines Dritten angezeigt (KeywordAdvertising), ist eine Beeinträchtigung der Herkunftsfunktion der Marke grundsätzlich ausgeschlossen, wenn die Anzeige in einem von der Trefferliste eindeutig getrennten und entsprechend gekennzeichneten Werbeblock erscheint und selbst weder die Marke noch sonst einen Hinweis auf den Markeninhaber oder die unter der Marke angebotenen Produkte enthält (Fortführung von BGH, Urteil vom 13. Januar 2011 - I ZR 125/07, GRUR 2011, 828 = WRP 2011, 1160 - Bananabay II; Urteil vom 13. Januar 2011 - I ZR 46/08, MMR 2011, 608).

OLG Karlsruhe: Öffentliche Zugänglichmachung eines Lichtbildes bei Abrufbarkeit der URL, 6 U 92/11

Amtlicher Leitsatz

Verspricht ein Schuldner einem Gläubiger nach einem Verstoß gegen § 19 a UrhG, das Lichtbild nicht (mehr) öffentlich zugänglich zu machen, verwirkt er die Vertragsstrafe, wenn er das Lichtbild weiterhin unter derselben URL-Adresse abrufbar bereithält und lediglich den Link zwischen redaktionellem Beitrag und Lichtbild löscht.

BGH: Namensnennung eines Täters im Online-Archiv einer Zeitschrift ist zulässig, VI ZR 330/11

GG Art. 1 Abs. 1; Art. 2 Abs. 1; Art. 5 Abs. 1; BGB §§ 823 Abs. 1 Ah; 1004 Abs.
1 Satz 2

Amtlicher Leitsatz

Zur Zulässigkeit des Bereithaltens von zeitgeschichtlich bedeutsamen, den Täter namentlich nennenden Prozessberichten über ein Kapitalverbrechen in dem Online-Archiv einer Zeitschrift.

BGH: Manager muss Meldung über ein gegen ihn eingeleitetes Ermittlungsverfahren in einem Online Archiv hinnehmen, VI ZR 4/12

Amtlicher Leitsatz

Zur Zulässigkeit des Bereithaltens eines Beitrags in dem für Altmeldungen vorgesehenen Teil eines Internetportals (Online-Archiv), in dem über die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gegen einen - namentlich benannten - Manager eines bedeutenden Energieversorgers wegen des Verdachts der falschen eidesstattlichen Versicherung berichtet wird.

KG: Ordnungsgelder bei unlauterer Telefonwerbung, 5 W 107/12

Amtliche Leitsätze

1. Die in einem Gewinnspiel formulierte Klausel zur Verbrauchereinwilligung in werbende Telefonanrufe, die die zu bewerbende Produktgattung nicht nennt, ist eine wegen Intransparenz unwirksame Allgemeine Geschäftsbedingung (Fortführung BGH GRUR 2011, 629, Tz. 22 - Einwilligungserklärung für Werbeanrufe; OLG Hamburg WRP 2009, 1282, 1285; gegen KG [23. ZS] NJW 2011, 466).

2. Ein (gemäß § 7 Abs. 2 Nr. 2 UWG erforderlicher) Nachweis tatsächlich erteilter Einwilligungen in Werbeanrufe kann auch im Ordnungsmittelverfahren nur dann als geführt angesehen werden, wenn der Schuldner eine insoweit gemäß BGH GRUR 2011, 917, Tz. 31 - Double-opt-in-Verfahren - hinreichende Dokumentation beibringt.

3. Der Adressat eines (näher spezifizierten) gerichtlichen Verbots, einwilligungslose Telefonwerbung zu betreiben, handelt in erheblichem Ausmaß schuldhaft, wenn er Telefonwerbung betreibt, ohne sich von seinem "Datenlieferanten" eine hinreichende Dokumentation diesbezüglicher Einwilligungserklärungen präsentieren zu lassen, und sich vielmehr auf dessen diesbezügliche schlichte "Zusicherung" verlässt. Eine nicht geringe Anzahl dergestalt illegaler Werbeanrufe kann eine entsprechende Summe der dafür zu verhängenden Ordnungsgelder nach sich ziehen (im Streitfall: 26 x 3.000 € = 78.000 €).

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