Expertenwissen aus der Fachanwaltskanzlei.

Schutz vor dem Unterschieben von Äußerungen

Der Schutz vor dem Unterschieben von Äußerungen einschließlich dem Entstellen von Äußerungen stellt  eine Ausgestaltung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts dar. Niemand muss sich nicht getätigte Äußerungen zuschreiben lassen oder Verfälschungen seiner Äußerungen akzeptieren.

Beispiel: ein Interview wird erfunden.

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