
Wie das Recht auf informationelle Selbstbestimmung, beeinhaltet auch das Recht auf Vergessen bzw. Vergessenwerden als Ausfluss des allgemeinen Persönlichkeitsrechts das Recht des Einzelnen, unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch auf dauerhafte Löschung von personenbezogenen Daten. Von Bedeutung ist dies insbesondere bei der Entfernung einer identifizierenden Berichterstattung aus dem Internet in Online-Archiven von Zeitungen, Suchmaschinen, Foreneinträge etc..