Werden Markenrechte verletzt, kommt ein Schadenersatzanspruch wegen Markenrechtsverletzung in Betracht. Dieser Schadenersatzanspruch kann mit einer Schadenersatzklage geltend gemacht und im Erfolgsfall durch ein entsprechendes Urteil tituliert werden. Für die Schadenersatzklage bei Markenrechtsverletzung gelten neben allgemeinen Grundsätzen verschiedene markenrechtliche Besonderheiten.
Recht: Wirtschaftrecht, Steuerrecht und mehr
Andreas Böhm, LL.M., RA, FA, Dipl.-Kfm.
Andreas Böhm, LL.M., RA, FA, Dipl.-Kfm.
Neben den allgemeinen Regelungen zur Vernichtungs- und Rückrufklage existiert mit § 18 MarkenG als Besonderheit eine eigene markenrechtliche Anspruchsgrundlage für Vernichtungs- und Rückrufsansprüche.
Andreas Böhm, LL.M., RA, FA, Dipl.-Kfm.
Neben den allgemeinen Regelungen zur Auskunftsklage existiert mit § 19 MarkenG im Besonderen eine eigene markenrechtliche Anspruchsgrundlage für Auskunftsansprüche.
Andreas Böhm, LL.M., RA, FA, Dipl.-Kfm.
Die Löschungswiderklage ist eine auf Löschung der Klagemarke(n) gerichtete Widerklage des Beklagten in einem markenrechtlichen Verletzungsverfahrens. Hierfür gelten die allgemeinen Regelungen für eine Widerklage.
Termin vereinbaren
Für weitere Termine kontaktieren Sie uns gerne.
