Andreas Böhm, LL.M., RA, FA, Dipl.-Kfm.
Marken können wie andere Rechte übertragen werden. Die Übertragung ist sowohl aufgrund gesetzlicher Vorschriften (§ 27 Abs. 2 MarkenG), als auch als rechtsgeschäftliche Übertragung (§ 27 Abs. 1 MarkenG) möglich.
