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Verletzungsverfahren Unionsmarke

Verletzungsverfahren EUDie Verletzung einer Unionsmarke ist Gegenstand des unionsmarkenrechtlichen Verletzungsverfahrens. Es lassen sich außergerichtliche und gerichtliche Verletzungsverfahren unterscheiden. Bei den gerichtlichen Verfahren kann weiter zwischen Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes und Hauptsacheverfahren unterschieden werden.

Sonstige Verfahren im Unionsmarkenrecht

Sonstige Verfahren

Übertragung, Art. 20 UMV

Die Unionsmarke kann übertragen werden. Regelungen zum Rechtsübergang finden sich in Art. 20 UMV.

Insolvenzverfahren und Unionsmarke, § 24 UMV

Ein Insolvenzverfahren kann gem. § 24 UMV u.a. auf Antrag der zuständigen nationalen Stelle Markenregister eingetragen werden. Daraus ergeben sich aber keine weiteren insolvenzrechtlichen Folgen.

Lizenzeintragung, Art. 25 UMV

Regelungen zur Lizenz im Unionsmarkenrecht enthalten die Art. 25 ff. UMV.

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