Schneller Rechtsschutz mit Steueranwalt
Mit einem erfolgreichen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung (AdV) erhalten Steuerpflichtige einen Zahlungsaufschub für Steuern, i.d.R. bis zur abschließenden Klärung der streitigen Steuerfragen. Hierdurch können insbesondere kurzfristige Liquiditätsengpässe vermieden werden, welche mit der Pflicht zur sofortigen Steuerzahlung in voller Höhe verbunden sein können. Der AdV-Antrag ist regelmäßig zunächst beim Finanzamt zu stellen.
Unter bestimmten Voraussetzungen kann ein Antrag auf Aussetzung der Vollziehung auch alternativ oder kumulativ beim Finanzgericht gestellt werden. Ein Antrag auf gerichtliche Entscheidung über die Aussetzung der Vollziehung ist insbesondere in den Fällen möglich, in denen das Finanzamt eine AdV ablehnt, über den AdV-Antrag nicht rechtzeitig entscheidet oder vor einer Entscheidung bereits die Vollstreckung der Steuern androht.
Ein erfahrener Steueranwalt prüft alle Voraussetzungen für einen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung individuell und stellt kurzfristig den Antrag mit Begründung beim Finanzamt oder Finanzgericht.
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