Schätzungen des Finanzamts können unter bestimmten Voraussetzungen abgewehrt und beseitigt werden. Soweit sich eine Schätzung ohnehin nicht vollständig vermeiden lässt, kann idealerweise schon im Veranlagungsverfahren auf eine möglichst günstige Schätzung hingewirkt und Rechtsmittel damit vermieden werden. Falls dies nicht möglich ist, besteht gegen Schätzungen sowohl außergerichtlicher, als auch gerichtlicher Rechtsschutz. Wichtig ist dabei zunächst vor allem ein schnelles Handeln, da die jeweiligen Rechtsmittel fristgebunden sind. Sie sollten in der Regel innerhalb eines Monats eingelegt werden.
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