
Betriebsprüfungen (auch Außenprüfung oder Steuerprüfung genannt) dienen der Überprüfung steuerlich relevante Sachverhalte unterschiedlicher Art und Umfangs durch das Finanzamt. Gegenstand können eine oder mehrere Steuerarten und ein oder mehrere Veranlagungszeiträume sein. Vorgaben für die Betriebsprüfung regeln die §§ 193 ff. der Abgabenordnung (AO), u.a. den Ablauf der Betriebsprüfung, die Rechte und Pflichten des Steuerpflichtigen. Bei einer Betriebsprüfung können unterschiedliche Prüfungsmethoden zum Einsatz kommen, mit welchen ggf. bisher unbekannte Sachverhalte aufgedeckt werden können. Der Steuerpflichtige kann sich mit unterschiedlichen Rechtsmitteln gegen die Betriebsprüfung und deren Ergebnisse wehren.