Steuerklauseln zu Unterlizenzen

Soweit der Lizenznehmer die Möglichkeit erhält, Unterlizenzen zu vergeben, ist vertraglich eine Regelung aufzunehmen, wie die daraus resultierenden Erlöse verteilt werden.

Steuerrechtlich muss in diesem Zusammenhang der Umgang mit den Quellensteuern aus dem Ansässigkeitsstaat des Unterlizenznehmers geregelt werden, z.B. wie folgt:

Von Unterlizenznehmern in ausländischer Währung gezahlte Lizenzgebühren werden nach Zahlungseingang beim Lizenznehmer unverzüglich und ggf. unter Abzug etwaiger Quellensteuern, welche in Bezug auf die Unterlizenz aufgrund eines Gesetzes oder aus sonstigen rechtlichen Gründen zu leisten sind zum Tageskurs in Euro umgerechnet.

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