Der Vertrag

VertragEin Vertrag regelt die individuellen Rechtsbeziehungen mehrerer Personen untereinander. Dabei gilt der Grundsatz der Privatautonomie, d.h. die vertraglichen Inhalte können weitgehend individuell ausgehandelt und vereinbart werden. Allerdings sind auch verschiedene zwingende gesetzliche Vorgaben zu beachten, von denen nicht abgewichen werden kann. Neben dem allgemeinen Vertragsrecht und Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) lassen sich verschiedene besondere Verträge, Vertragsarten und Tätigkeiten des Vertragsmanagements unterscheiden.

Vertragsarten und -tätigkeiten

Im Vertragsrecht lassen sich verschiedene Vertragsarten unterscheiden, z.B.

Die Kategorien Wirtschafts- und Medienrecht fassen verschiedene spezielle Vertragsarten zusammen. Das allgemeine Vertragsrecht beinhaltet Regelungen, welche für alle Vertragsarten einheitlich gelten. Der Bereich des Vertragsmanagements befasst sich vor allem mit Fragen der Vertragsgestaltung (Vertragsplanung, Know-how-Schutz, Vertragsdesign und Vertragsverhandlung), der Vertragsdurchführung und des Vertragscontrolling.  

Ausgewählte Verträge

Lizenzverträge

LizenzvertragLizenzverträge sind gesetzlich nicht geregelt. Es handelt sich um eine in der Praxis entwickelte Vertragsform eigener Art (sui generis). Mit Lizenzverträgen wird dem Lizenznehmer die Möglichkeit eingeräumt, bestimmte (Immaterialgüter-) Rechte in einem vertraglich näher bestimmten Umfang zu nutzen. Hierfür zahlt der Lizenznehmer dem Lizenzgeber als ursprünglich Berechtigtem eine Vergütung, die Lizenz(gebühr).

Lizenzverträge werden insbesondere im Patentrecht, Markenrecht, Urheberrecht, Verlagsrecht und auch für die Übertragung für Know-how abgeschlossen.

Weitere Einzelheiten zum Lizenzvertrag >

Kaufverträge

kaufvertragEin Kaufvertrag zeichnet sich dadurch aus, dass der Verkäufer dem Käufer eine Sache übergeben und ihm das Eigentum an dieser Sache verschaffen muss. Der Käufer muss dafür den vereinbarten Kaufpreis zahlen. Das Kaufvertragsrecht ist in den §§ 433 ff. BGB geregelt.

Innerhalb des Kaufrechts können besondere Kaufverträge danach unterschieden werden, welche Kaufgegenstände gehandelt werden. So kann z.B. vom Autokaufvertrag oder vom Markenkaufvertrag gesprochen werden.

Mehr zum Kaufvertrag >

Dienstverträge

dienstvertragBei einem Dienstvertrag vereinbaren die Parteien die Erbringung von Dienstleistungen gegen eine Vergütung. Gesetzlich sind Dienstverträge in den §§ 611 ff. BGB beregelt.

Weitere Einzelheiten zu Dienstverträgen >

 

Verträge professionell erstellen, prüfen und durchführen

Anwalt Vertragsrecht

Das Anwalts-Team der böhm anwaltskanzlei hat jahrelange Erfahrung in der Erstellung und Prüfung von Verträgen. Als Vertragsanwälte unterstützen wir unsere Mandanten individuell sowohl bei der Vertragsgestaltung, als auch der späteren Durchführung von Verträgen. Dabei begleiten wir unsere Mandanten in allen Phasen der Vertragsgestaltung, vom ersten Entwurf bis zum Vertragsschluss und Vertragscontrolling. Wir beraten zu allen Fragen des Vertragsrechts einschließlich der damit verbundenen wirtschaftlichen Aspekte kompetent und präzise. Unser umfassendes Beratungsspektrum beinhaltet das gesamte Vertragsrecht, unter anderem die Entstehung von Verträgen bzw. die Grundlagen der Vertragsgestaltung, die Wirksamkeit von Verträgen (z.B. Fragen der Anfechtung und der Sittenwidrigkeit), Beendigung von Verträgen, insbes. durch Kündigung, Rücktritt, Widerruf und allen sonstigen vertragsrechtlichen Fragestellungen. 

 

 

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