Grundlagen des Wettbewerbsrechts / UWG

Unternehmer, § 2 Abs. 1 Nr. 8 UWG

In § 2 Abs. 1 Nr. 8 UWG ist der Begriff des Unternehmers definiert. Unternehmer ist jede natürliche oder juristische Person, die geschäftliche Handlungen im Rahmen ihrer gewerblichen, handwerklichen oder beruflichen Tätigkeit vornimmt. 

Unternehmerische Sorgfalt, § 2 Abs. 1 Nr. 9 UWG

Bei der „unternehmerischen Sorgfalt“ handelt es sich gem. § 2 Abs. 1 Nr. 9 UWG um den Standard an Fachkenntnissen und Sorgfalt, von dem billigerweise angenommen werden kann, dass ein Unternehmer ihn in seinem Tätigkeitsbereich gegenüber Verbrauchern nach Treu und Glauben unter Berücksichtigung der anständigen Marktgepflogenheiten einhält.

Verhaltenskodex, § 2 Abs. 1 Nr. 10 UWG

In § 2 Abs. 1 Nr. 10 UWG wird der Begriff „Verhaltenskodex“ definiert. Bei einem Verhaltenskodex handelt es sich um Vereinbarungen oder Vorschriften über das Verhalten von Unternehmern, zu welchem diese sich in Bezug auf Wirtschaftszweige oder einzelne geschäftliche Handlungen verpflichtet haben, ohne dass sich solche Verpflichtungen aus Gesetzes- oder Verwaltungsvorschriften ergeben.

Wesentliche Beeinflussung …, § 2 Abs. 1 Nr. 11 UWG

In § 2 Abs. 1 Nr. 11 UWG wird der Begriff der „wesentlichen Beeinflussung des wirtschaftlichen Verhaltens des Verbrauchers“ definiert. Darunter ist die Vornahme einer geschäftlichen Handlung zu verstehen, um die Fähigkeit des Verbrauchers, eine informierte Entscheidung zu treffen, spürbar zu beeinträchtigen und damit den Verbraucher zu einer geschäftlichen Entscheidung zu veranlassen, die er andernfalls nicht getroffen hätte. 

Verbraucher, § 2 Abs. 2 UWG

Der Verbraucherbegriff des UWG entspricht gemäß der Regelung in § 2 Abs. 2 UWG jener des § 13 BGB. Verbraucher ist damit jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.

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