Grundlagen des Wettbewerbsrechts / UWG

Marktteilnehmer, § 2 Abs. 1 Nr. 3 UWG

Nach der Legaldefinition des § 2 Abs. 1 Nr. 3 UWG sind Marktteilnehmer Mitbewerber, Verbraucher und alle Personen, die als Anbieter oder Nachfrager von Waren oder Dienstleistungen tätig sind. 

Mitbewerber, § 2 Abs. 1 Nr. 4 UWG

Mitbewerber ist nach § 2 Abs. 1 Nr. 4 UWG jeder Unternehmer, der mit einem oder mehreren Unternehmern als Anbieter oder Nachfrager von Waren oder Dienstleistungen in einem konkreten Wettbewerbsverhältnis steht.

Nachricht, § 2 Abs. 1 Nr. 5 UWG

Eine Nachricht ist gem. § 2 Abs. 1 Nr. 5 UWG jede Information, die zwischen einer endlichen Zahl von Beteiligten über einen öffentlich zugänglichen elektronischen Kommunikationsdienst ausgetauscht oder weitergeleitet wird“. Explizit ausgenommen werden gem. § 2 Abs. 1 Nr. 4 HS 2 Informationen, die als Teil eines Rundfunkdienstes über ein elektronisches Kommunikationsnetz an die Öffentlichkeit weitergeleitet werden, soweit die Informationen nicht mit dem identifizierbaren Teilnehmer oder Nutzer, der sie erhält, in Verbindung gebracht werden können.

Online-Marktplatz, § 2 Abs. 1 Nr. 6 UWG

Ein Online-Marktplatz ist gem. § 2 Abs. 1 Nr. 6 UWG ein Dienst, der es Verbrauchern ermöglicht, durch die Verwendung von Software, die von einem Unternehmer oder in dessen Namen betrieben wird, einschließlich einer Website, eines Teils einer Website oder einer Anwendung, Fernabsatzverträge (§ 312c des Bürgerlichen Gesetzbuchs) mit anderen Unternehmern oder Verbrauchern abzuschließen.

Ranking, § 2 Abs. 1 Nr. 7 UWG

Ein Ranking ist gem. § 2 Abs. 1 Nr. 7 UWG  die von einem Unternehmer veranlasste relative Hervorhebung von Waren oder Dienstleistungen, unabhängig von den hierfür verwendeten technischen Mitteln.

Unverbindliche Anfrage

Kontaktieren Sie uns kostenfrei und unverbindlich bei Fragen zu Wirtschaftsrecht, Medienrecht und Steuerrecht. Wir melden uns kurzfristig zurück.

Achtung! Bei Fristabläufen oder anderem sofortigen Handlungsbedarf kontaktieren Sie uns für eine Bearbeitung am selben Tag bitte ausschließlich telefonisch Montag bis Freitag vor 17 Uhr: +49 30 39 88 53 860