Wirtschaftsrecht aus Berlin

Aleatorische Reize

Der lateinische Begriff "alea" bezeichnet den Würfel, das (Glücks-) Spiel, das Wagnis. Mit "aleatorisch" wird eine "würflerische", also vom Zufall abhängige Aktivität beschrieben. Aleatorische Reize resultieren aus der mit dem Spiel als solchem und den zu erzielenden Gewinnen vielfach verbundenen besonderen Attraktivität. Diese Attraktivität soll beim Absatz von Produkten und Dienstleistungen durch die Veranstaltung von Preisausschreiben und Gewinnspielen genutzt werden. Die lauterkeitsrechtliche Zulässigkeit fällt dabei unterschiedlich aus.

Powershopping

Powershopping verfolgt das Ziel der Erzielung eines möglichst günstigen Kaufpreises. Dabei beteiligen sich mehrere Kaufinteressenten am Online-Angebot eines spezialisierten Powershopping-Anbieters, um in bestimmten Preisgruppen mit einer Mindeststückzahl von einem besonderen Kaufangebot Gebrauch machen zu  können. Regelmäßig finden dabei zeitliche und mengenmäßige Beschränkungen statt.

Progressive Kundenwerbung

Bei der progressiven Kundenwerbung werden den angesprochenen Kreisen als Teilnehmer besondere Vorteile in Aussicht gestellt, wenn sie ihrerseits neue Teilnehmer zum Abschluss gleichartiger Geschäfte veranlassen. Man spricht bei diesen Systemen von Pyramiden- oder Schneeballsystemen. Progressive Kundenwerbung ist unlauter und strafbar. 

Gefühlsbezogene Werbung

Gefühlsbezogene Werbung zielt in unterschiedlicher Weise auf die soziale Hilfsbereitschaft, das Mitgefühl, Mitleid etc. der angesprochenen Verbraucher ab. In unterschiedlicher Ausprägung soll diese Empathie für die Absatzinteressen des werbenden Unternehmens genutzt werden. Die lauterkeitsrechtliche Zulässigkeit gefühlsbezogener Werbung ist an § 4a UWG zu messen.

Autoritätenwerbung

Bei der Autoritätenwerbung nimmt ein Werbender eine Autorität in seinem oder ihrem Fachgebiet in Anspruch, welche sich aus besonderer Sachkunde oder besonderem Vertrauen ergibt. Autoritätenwerbung kann gem. § 4a UWG unlauter sein, wenn hierdurch zu großer psychischer Druck beim Empfänger der Werbung ausgelöst wird.

Unverbindliche Anfrage

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