Die Ausübung von wirtschaftlichem Druck kann eine unzulässige Beeinflussung darstellen und deshalb unlauter sein. Typische Konstellationen zur Ausübung wirtschaftlichen Drucks betreffen insbesondere Geschäfte des Werbenden mit sonstigen Marktteilnehmern, d.h. Unternehmen auf einer anderen Wirtschaftsstufe als der Werbende selbst. Allerdings kann die Ausübung wirtschaftlichen Drucks gegenüber Verbrauchern ebenfalls unlauter sein.
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