Wirtschaftsrecht aus Berlin

Wirtschaftlicher Druck

Die Ausübung von wirtschaftlichem Druck kann eine unzulässige Beeinflussung darstellen und deshalb unlauter sein. Typische Konstellationen zur Ausübung wirtschaftlichen Drucks betreffen insbesondere Geschäfte des Werbenden mit sonstigen Marktteilnehmern, d.h. Unternehmen auf einer anderen Wirtschaftsstufe als der Werbende selbst. Allerdings kann die Ausübung wirtschaftlichen Drucks gegenüber Verbrauchern ebenfalls unlauter sein.

Wertreklame

„Der Begriff der Wertreklame besagt, dass ein Kaufmann nicht mit Worten, sondern mit Werten Werbung treibt, dass er also etwas verschenkt, sei es eine ungekoppelte Werbegabe, sei es eine Zugabe oder sei es die Ware selbst, für deren entgeltlichen Absatz er damit zugleich wirbt. Eine solche Wertreklame ist nicht stets wettbewerbswidrig, sie kann aber im Einzelfall – etwa unter dem Gesichtspunkt einer Preisverschleierung, eines übertriebenen Anlockens oder eines psychischen Kaufzwangs – ausnahmsweise gegen die Regeln lauteren Wettbewerbs verstoßen.“[1] Wertreklame ist ein Oberbegriff für verschiedene Erscheinungsformen von Werbung. Die wohl wichtigsten Erscheinungsformen sind das Werben mit Geschenken und Vergünstigungen.

Geschenke, Rabatte, Zugaben

Geschenke, Rabatte / Preisnachlässe und Zugaben können in unterschiedlichem Umfang zur Absatzförderung eines Unternehmens eingesetzt werden. Die Gewährung der damit verbundenen Vorteile ist lauterkeitsrechtlich heute grundsätzlich zulässig und vermag den Vorwurf einer aggressiven geschäftlichen Handlung für sich genommen selbst dann nicht zu begründen, wenn die Geschenke, Rabatte oder Zugaben einen beträchtlichen Wert aufweisen.[1] In Ausnahmefällenn kann allerdings ein Wettbewerbsverstoß vorliegen.

Kopplungsangebote

Ein Kopplungsangebot liegt nach der Definition des BGH immer dann vor, wenn mehrere Waren und/oder Dienstleistungen zu einem Gesamtpreis angeboten werden.[1] Fraglich ist in diesem Zusammenhang insbesondere, inwieweit Koppelungsangebote wegen einem übetriebenen Anlocken wettbewerbswidrig sind. 

Kundenbindung

Kundenbindung kann durch den Einsatz spezieller Systeme gefördert werden. Je nach Ausgestaltung bieten Kundenbindungssysteme für den Bezug von Waren oder Dienstleistungen bestimmte Vorteile, welche der Kunden zusätzlich zum Bezug des jeweiligen Produkts erhällt und die ihn besonders an den Anbieter binden sollen. Im Ergebnis handelt es sich bei den Vorteilen regelmäßig um Rabatte oder Zugaben, welche dann einer lauterkeitsrechtlichen Betrachtung zu unterziehen sind.

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