Das Ergebnis der Betriebsprüfung wird in einem schriftlichen Prüfungsbericht zusammengefasst, § 202 AO. Mit dem Prüfungsbericht wird die Betriebsprüfung / Außenprüfung abgeschlossen. Der Prüfungsbericht ist regelmäßig Grundlage für ggf. erforderliche Änderung von Steuerbescheiden. Die Veranlagungsstelle des Finanzamts nimmt auf der Grundlage des Prüfungsberichts die Änderungen von Steuerbescheiden vor und übersenden sodann dem steuerpflichtigen die geänderten Steuerbescheide.
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