Überschreitet der Presseverantwortliche mit seiner Berichterstattung die rechtlichen Grenzen, die ihm insbesondere durch das allgemeine Persönlichkeitsrecht gesetzt sind, so hat der von der Berichterstattung in seinen Rechten Verletzte eine Reihe von Ansprüchen. Insbesondere kann er unter bestimmten Voraussetzungen Unterlassung, Schadenersatz und eine Gegendarstellung verlangen.
Einzelne Ansprüche im Presserecht
Im Presserecht sind die folgenden Ansprüche von zentraler Bedeutung:
- Unterlassung
- Gegendarstellung
- Berichtigung, insbes. Widerruf und Richtigstellung
- Auskunft
- (Materieller) Schadenersatz
- (Immaterieller) Schadenersatz / Geldentschädigung
- Erstattung von Anwaltskosten
Je nach Anspruch müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein (welche bei den jeweiligen Ansprüchen ausführlich dargestellt sind). Die einzelnen presserechtlichen Ansprüche können auch kombiniert werden.
Beispiel: Der Betroffene kann Unterlassung der Berichterstattung und zugleich eine Geldentschädigung wegen der begangenen Persönlichkeitsrechtsverletzungen verlangen.
Durchsetzung der presserechtlichen Ansprüche
Bei der Durchsetzung der presserechtlichen Ansprüche ist danach zu unterscheiden, ob die Ansprüche mit oder ohne die Einschaltung eines Gerichts erfolgt. Bei der gerichtlichen Anspruchsdurchsetzung lässt sich ferner nach Verfahrensarten unterscheiden. Die folgenden Möglichkeiten stehen zur Verfügung:
Außergerichtliche Durchsetzung:
Gerichtliche Durchsetzung
- Einstweilige Verfügung
- Hauptsacheverfahren
- Zwangsvollstreckung