Schmähkritik

SchmaehkritikSchmähkritik ist eine spezielle Art der Meinungsäußerung. Anders als die üblichen Formen der Meinungsäußerungen überschreitet die Schmäkritik die Grenzen der zulässigen Meinungäußerungen. Schmähkritik ist deshalb nicht mehr von der Meinungsfreiheit gedeckt und unzulässig. Der von Schmähkritik Betroffene kann den sich Äußernden und die verbreitenden Medien auf Unterlassung in Anspruch nehmen.

Begriff der Schmähkritik

Bei Schmähkritik geht es dem sich Äußernden darum, den Betroffenen ohne sachlichen Bezug zu verletzen und zu diffamieren. In einem solchen Falle spielt die Äußerung für die Meinungsbildung keine Rolle mehr.

Beispiel für Schmähkritik

Beispiel: Ein Kritiker schrieb über ein Buch von Heinrich Böll: „Es ist schon schlechterdings phantastisch, was für ein steindummer, kenntnisloser und talentfreier Autor schon der junge Böll war, [...] und mehr noch: Er war [...] auch einer der verlogensten, ja korruptesten. Daß ein derartiger, z.T. pathologischer, z.T. ganz harmloser Knallkopf den Nobelpreis erringen durfte; daß Hunderttausende lebenslang katholisch belämmerte und verheuchelte Idioten jahrzehntelang den häufig widerwärtigen Dreck weglasen [...] ist das nicht alles wunderbar?" (vgl. BVerfG, NJW 1993, 1462)

Schmähkritik stellt häufig zugleich eine Beleidigung i.S.d. §§ 185 ff. StGB dar.

Bei Verbreitung von Schmähkritik durch Medien, kommen unterschiedliche äußerungsrechtliche Ansprüche des Betroffenen in Betracht.

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