Verzeichnis der Waren und Dienstleistungen (Nizza Klassifikation)

Der sachliche Schutzbereich einer Marke wird durch das Verzeichnis der Waren und Dienstleistungen (WDLV) bestimmt, für das die Marke eingetragen wird. Der Markenschutz besteht immer nur für die einzelnen, vom Anmelder gewählten Klassen. Derzeit existieren 45 unterschiedliche Markenklassen, davon 34 Warenklassen und 11 Dienstleistungsklassen. Grundlage der Klasseneinteilung ist das Nizzaer Klassifikationsabkommen.

Allgemeines

Nach § 32 Abs. Abs. 2 Nr. 3 MarkenG gehören Angaben zum WDLV zu den Inhalten und zugleich zu den Mindesterfordernissen einer Markenanmeldung. Die Angaben im WDLV sollten möglichst präzise, klar und eindeutig formuliert sein, wenngleich fehlende Eindeutigkeit und Klarheit des WDLV nicht zur Nichtigkeit führen.[2]

  • § 19 ff. MarkenV regeln die einzelnen Anforderungen an die Erstellung des WDLV. Zu unterscheiden ist dabei 
  • die Klassifizierung der Waren- und Dienstleistungsbegriffe, 
  • die Formulierung des Verzeichnisses und 
  • die Gruppierung

Das WDLV kann nachträglich nicht erweitert werden. Entsprechender Erweiterungsbedarf lässt sich nur über eine neue Anmeldung der Marke für die weiteren Klassen erreichen. Eine nachträgliche Einschränkung des WDLV ist allerdings jederzeit möglich. 

Klassifizierung

Das Verzeichnis der Waren und Dienstleistungen soll gemäß §§ 19, 20 MarkenV mit Bezeichnungen der Klasseneinteilung nach dem Nizzaer Klassifikationsabkommen abgefasst werden. Die Klassifizierung ist die Zuordnung der einzelnen Waren oder Dienstleistungen zu einer bestimmten Klasse der Klasseneinteilung.

Aktuell gibt es 45 Markenklassen, davon in Klasse 1 bis 34 insgesamt 34 Waren- und in Klasse 35 bis 45 insgesamt 11 Dienstleistungsklassen[3]. Folgende Klassen und Klassentitel werden unterschieden: 

WAREN

KLASSE 1 Chemische Erzeugnisse für gewerbliche, wissenschaftliche, fotografische, land-, garten- und forstwirtschaftliche Zwecke; Kunstharze im Rohzustand, Kunststoffe im Rohzustand; Feuerlösch- und Brandschutzmittel; Mittel zum Härten und Löten von Metallen; Mittel zum Gerben von Tierhäuten; Klebstoffe für gewerbliche Zwecke; Kitte und andere Spachtelmassen; Kompost, Düngemittel, Dünger; biologische Mittel für gewerbliche und wissenschaftliche Zwecke 

KLASSE 2 Farben, Firnisse, Lacke; Rostschutzmittel, Holzkonservierungsmittel; Färbemittel, Farbstoffe; Tinten zum Drucken, Markieren und Gravieren; Naturharze im Rohzustand; Blattmetalle und Metalle in Pulverform für Mal-, Dekorations- und Druckzwecke sowie für künstlerische Arbeiten 

KLASSE 3 Nicht medizinische Kosmetika und Mittel für Körper- und Schönheitspflege; nicht medizinische Zahnputzmittel; Parfümeriewaren, ätherische Öle; Wasch- und Bleichmittel; Putz-, Polier-, Fettentfernungs- und Schleifmittel 

KLASSE 4 Technische Öle und Fette, Wachs; Schmiermittel; Staubabsorbierungs-, Staubbenetzungs- und Staubbindemittel; Brennstoffe und Leuchtstoffe; Kerzen und Dochte für Beleuchtungszwecke 

KLASSE 5 Pharmazeutische   Erzeugnisse,      medizinische      und veterinärmedizinische Präparate; Hygienepräparate für medizinische Zwecke; diätetische Lebensmittel und Erzeugnisse für medizinische oder veterinärmedizinische Zwecke, Babykost; Nahrungsergänzungsmittel für Menschen und Tiere; Pflaster, Verbandmaterial; Zahnfüllmittel und Abdruckmassen für zahnärztliche Zwecke; Desinfektionsmittel; Mittel zur Vertilgung von schädlichen Tieren; Fungizide, Herbizide 

KLASSE 6 Unedle Metalle und deren Legierungen, Erze; Materialien aus Metall für das Bau- und Konstruktionswesen; transportable Bauten aus Metall; Kabel und Drähte aus unedlen Metallen [nicht für elektrische Zwecke]; Kleineisenwaren; Behälter aus Metall für Lagerung und Transport; Safes 

KLASSE 7 Maschinen, Werkzeugmaschinen und kraftbetriebene Werkzeuge; Motoren und Triebwerke, ausgenommen für Landfahrzeuge; Kupplungen und Vorrichtungen zur Kraftübertragung, ausgenommen für Landfahrzeuge; landwirtschaftliche Geräte, ausgenommen     handbetätigte      Handwerkzeuge; Brutapparate       für Eier; Verkaufsautomaten 

KLASSE 8 Handbetätigte Handwerkzeuge und -geräte; Messerschmiedewaren, Essbesteck; Hieb- und Stichwaffen; Rasierer und Rasierapparate 

KLASSE 9 Wissenschaftliche, Forschungs-, Navigations-, Vermessungs-, fotografische,  Film-, audiovisuelle, optische, Wäge-, Mess-, Signal-, Detektions-, Prüf-,  Kontroll-, Rettungs- und Unterrichtsapparate und -instrumente; Apparate und Instrumente zum Leiten, Schalten, Umwandeln, Speichern, Regeln oder Kontrollieren der Verteilung oder Nutzung von Elektrizität; Geräte und Instrumente zur Aufzeichnung, Übertragung, Wiedergabe oder Verarbeitung von Ton, Bild oder Daten; aufgezeichnete und herunterladbare Medien, Computersoftware, leere digitale oder analoge Aufzeichnungs- und Speichermedien; Mechaniken für geldbetätigte Apparate; Registrierkassen, Rechengeräte; Computer und Computerperipheriegeräte; Taucheranzüge, Tauchermasken, Ohrstöpsel für Taucher, Nasenklemmen für Taucher und Schwimmer, Taucherhandschuhe, Atemgeräte zum Tauchen; Feuerlöschgeräte 

KLASSE 10 Chirurgische, ärztliche, zahn- und tierärztliche Instrumente und Apparate; künstliche Gliedmaßen, Augen und Zähne; orthopädische Artikel; chirurgisches Nahtmaterial; für Menschen mit Beeinträchtigungen angepasste therapeutische und unterstützende Geräte; Massagegeräte; Apparate, Geräte und Gegenstände für Säuglinge; Apparate, Geräte und Gegenstände für die sexuelle Aktivität 

KLASSE 11 Geräte und Anlagen zu Beleuchtungs-, Heizungs-, Kühlungs-, Dampferzeugungs-, Koch-, Trocknungs-, Lüftungs- und Wasserversorgungszwecken sowie zu sanitären Zwecken 

KLASSE 12 Fahrzeuge; Apparate zur Beförderung auf dem Lande, in der Luft oder auf dem Wasser 

KLASSE 13 Schusswaffen; Munition und Geschosse; Sprengstoffe; Feuerwerkskörper 

KLASSE 14 Edelmetalle und deren Legierungen; Juwelierwaren, Schmuckwaren, Edelsteine und Halbedelsteine; Uhren und Zeitmessinstrumente 

KLASSE 15 Musikinstrumente; Notenständer und Ständer für Musikinstrumente; Taktstöcke 

KLASSE 16 Papier und Pappe [Karton]; Druckereierzeugnisse; Buchbinderartikel; Fotografien; Schreibwaren und Büroartikel, ausgenommen Möbel; Klebstoffe für Papier- und Schreibwaren oder für Haushaltszwecke; ZeichenArt. und Künstlerbedarf; Pinsel; Lehr- und Unterrichtsmaterial; Folien und Beutel aus Kunststoff für Einpack- und Verpackungszwecke; Drucklettern, Druckstöcke 

KLASSE 17 Kautschuk, Guttapercha, Gummi, Asbest, Glimmer und deren Ersatzstoffe, in rohem oder teilweise bearbeitetem Zustand; Waren aus Kunststoffen oder Harzen in extrudierter Form zur Verwendung in Herstellungsverfahren; Dichtungs-, Packungs- und Isoliermaterial; flexible Rohre, Leitungen und Schläuche [nicht aus Metall] 

KLASSE 18 Leder und Lederimitationen; Tierhäute und -felle; Reisegepäck und Tragetaschen; Regenschirme und Sonnenschirme; Spazierstöcke; Peitschen, Pferdegeschirre und Sattlerwaren; Halsbänder, Leinen und Decken für Tiere 

KLASSE 19 Materialien, nicht aus Metall, für Bauzwecke; Rohre, nicht aus Metall, für Bauzwecke; Asphalt, Pech, Teer und Bitumen; transportable Bauten, nicht aus Metall; Denkmäler, nicht aus Metall 

KLASSE 20  Möbel, Spiegel, Bilderrahmen; Behälter, nicht aus Metall, für Lagerung oder Transport; Knochen, Horn, Fischbein oder Perlmutter in rohem oder teilweise bearbeitetem Zustand; Muschelschalen; Meerschaum; Bernstein 

KLASSE 21 Geräte und Behälter für Haushalt und Küche; Kochgeschirr und Tafelgeschirr, ausgenommen Messer, Gabeln und Löffel; Kämme und Schwämme; Bürsten und Pinsel, ausgenommen für Malzwecke; Bürstenmachermaterial; Putzzeug; rohes oder teilweise bearbeitetes Glas, mit Ausnahme von Bauglas; Glaswaren, Porzellan und Steingut 

KLASSE 22 Seile und Bindfäden; Netze; Zelte und Planen; Markisen aus textilem Material oder Kunststoff; Segel; Säcke zum Transport und für die Lagerung von Massengütern; Polsterfüllstoffe und Polstermaterial, ausgenommen aus Papier, Pappe [Karton], Kautschuk oder Kunststoff; rohe Gespinstfasern und deren Ersatzstoffe 

KLASSE 23 Garne und Fäden für textile Zwecke 

KLASSE 24  Webstoffe und deren Ersatz; Haushaltswäsche; Vorhänge und Stores aus Textilien oder aus Kunststoff 

KLASSE 25  Bekleidungsstücke, Schuhwaren, Kopfbedeckungen 

KLASSE 26 Spitzen, Tressen, Soutachen, Litzen, Borten und Stickereien sowie Bänder und Schleifen (Kurzwaren); Knöpfe, Haken und Ösen, Nadeln; künstliche Blumen; Haarschmuck; Kunsthaar 

KLASSE 27 Teppiche, Fußmatten, Matten, Linoleum und andere Bodenbeläge; Wandbehänge, nicht aus textilem Material 

KLASSE 28 Spiele, Spielwaren und Spielzeug; Videospielgeräte; Turn- und Sportartikel; Christbaumschmuck

KLASSE 29 Fleisch, Fisch, Geflügel und Wild; Fleischextrakte; konserviertes, tiefgekühltes, getrocknetes und gekochtes Obst und Gemüse; Gallerten [Gelees], Konfitüren, Kompotte; Eier; Milch, Käse, Butter, Joghurt und andere Milchprodukte; Speiseöle und -fette 

KLASSE 30 Kaffee, Tee, Kakao und Kaffee-Ersatzmittel; Reis, Teigwaren und Nudeln; Tapioka und Sago; Mehle und Getreidepräparate; Brot, feine Backwaren und Konditorwaren; Schokolade; Eiscreme, Sorbets und andere Arten von Speiseeis; Zucker, Honig, Melassesirup; Hefe, Backpulver; Salz, Würzmittel, Gewürze, konservierte Kräuter; Essig, Soßen und andere Würzmittel; Eis [gefrorenes Wasser] 

KLASSE 31 Rohe und nicht verarbeitete Erzeugnisse aus Landwirtschaft, Gartenbau, Aquakultur und Forstwirtschaft; rohe und nicht verarbeitete Samenkörner und Sämereien; frisches Obst und Gemüse, frische Kräuter; natürliche Pflanzen und Blumen; Zwiebeln, Setzlinge und Samenkörner als Pflanzgut; lebende Tiere; Futtermittel und Getränke für Tiere; Malz 

KLASSE 32 Biere; alkoholfreie Getränke, Mineralwässer und kohlensäurehaltige Wässer; Fruchtgetränke und Fruchtsäfte; Sirupe und andere alkoholfreie Präparate für die Zubereitung von Getränken 

KLASSE 33 Alkoholische Getränke, ausgenommen Biere; alkoholische Präparate für die Zubereitung von Getränken 

KLASSE 34 Tabak und Tabakersatzstoffe; Zigaretten und Zigarren; elektronische Zigaretten und Verdampfer zum Inhalieren für Raucher; Raucherartikel; Streichhölzer 

DIENSTLEISTUNGEN

KLASSE 35 Werbung; Geschäftsführung; Unternehmensverwaltung; Büroarbeiten 

KLASSE 36 Versicherungswesen; Finanzwesen; Geldgeschäfte; Immobilienwesen 

KLASSE 37 Baudienstleistungen; Installationsarbeiten und Reparaturdienstleistungen; Bergbau, Erdöl- und Erdgasbohrungen 

KLASSE 38 Telekommunikationsdienstleistungen

KLASSE 39 Transportdienstleistungen; Verpackung und Lagerung von Waren; Veranstaltung von Reisen 

KLASSE 40 Materialbearbeitung; Recycling von Müll und Abfall; Luftreinigung und Wasserbehandlung; Druckereidienstleistungen; Konservierung von Nahrungsmitteln und Getränken 

KLASSE 41 Erziehung; Ausbildung; Unterhaltung; sportliche und kulturelle Aktivitäten KLASSE 42 Wissenschaftliche und technologische Dienstleistungen sowie Forschungsarbeiten und diesbezügliche Designerdienstleistungen; industrielle Analyse, industrielle Forschung und Dienstleistungen eines Industriedesigners; Qualitätskontrolle und Authentifizierungsdienstleistungen; Entwurf und Entwicklung von Computerhard- und -software 

KLASSE 43 Dienstleistungen zur Verpflegung und Beherbergung von Gästen 

KLASSE 44 Medizinische Dienstleistungen; veterinärmedizinische Dienstleistungen; Gesundheits- und Schönheitspflege für Menschen und Tiere; Dienstleistungen im Bereich der Landwirtschaft, Aquakultur, Gartenbau und Forstwirtschaft 

KLASSE 45 Juristische Dienstleistungen; Sicherheitsdienste zum physischen Schutz von Sachgütern oder Personen; von Dritten erbrachte persönliche und soziale Dienstleistungen betreffend individuelle Bedürfnisse 

Die Nizza-Klassifikation wird laufend überarbeitet. Eine neue Ausgabe wird alle fünf Jahre veröffentlicht und seit 2013 durch eine jährlich erscheinende Version aktualisiert. Eine neue Version der Klassifikation kann neue Einträge oder Streichungen und Umformulierungen bestehender Einträge vorsehen. Größere Anpassungen wie Klassenänderungen, Schaffung neuer Klassen oder Streichung bestehender Klassen bleiben den alle fünf Jahre erscheinenden Ausgaben vorbehalten. Am 01.01.2021 ist z.B. die Version 2021 der 11. Ausgabe der Nizza-Klassifikation (NCL 11-2021) in Kraft getreten, die die 11. Ausgabe der Nizza-Klassifikation (NCL 11-2020) vom 01.01. 2020 aktualisiert.[4]

Die vorgenannte Klasseneinteilung enthält mit den genannten Klassentiteln Oberbegriffe in allgemeiner Form. Zur weiteren Abgrenzung gibt das DPMA eine Klasseneinteilung mit erläuternden Anmerkungen[5] heraus. In diesen finden sich neben weiterführenden Anmerkungen auch positive und negative Abgrenzungen durch Nennung einzelner Beispiele, welche Waren oder Dienstleistungen die jeweilige Klasse insbesondere enthält oder gerade nicht enthält.

KLASSE 43

Dienstleistungen zur Verpflegung und Beherbergung von Gästen.

Erläuternde Anmerkung:

Die Klasse 43 enthält im Wesentlichen Dienstleistungen, die erbracht werden von Personen oder Unternehmen, deren Zweck es ist, Speisen oder Getränke für den Verzehr zuzubereiten, sowie Dienstleistungen bestehend in der Gewährung von Unterkunft oder von Unterkunft und Verpflegung durch Hotels, Pensionen oder andere Unternehmen, die die Beherbergung von Gästen sicherstellen.

Diese Klasse enthält insbesondere:

–   Reservierung von Unterkunft für Reisende, die insbesondere durch Reisebüros oder Reisemakler vermittelt wird;

–   Betrieb von Tierpflegeheimen.

Diese Klasse enthält insbesondere nicht:

– Vermietung von Immobilien wie Häuser, Wohnungen usw., die für eine dauerhafte Nutzung bestimmt sind (Kl. 36);

– Organisation von Reisen durch Reisebüros (Kl. 39);

– Konservierung von Lebensmitteln und Getränken (Kl. 40);

– Betrieb von Diskotheken (Kl. 41);

– Betrieb eines Internats (Kl. 41);

– Dienstleistungen von Pflege- und Erholungsheimen (Kl. 44).

Sofern die in der Klasseneinteilung aufgeführten Bezeichnungen als zusätzlich erläuterungsbedürftig angesehen werden, sind bei der Formulierung des Verzeichnisses weitergehende Präzisierungen vorzunehmen. Hierzu kann die alphabetische Liste der Waren und Dienstleistungen verwendet werden. Die alphabetischen Listen erheben allerdings keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Sie geben aber Hinweise darauf, in welche Klassen bestimmte Waren- und Dienstleistungen zu gruppieren sind.

Die alphabetische Liste wird in zwei Teilen veröffentlicht. Neben einer ausschließlichen alphabetischen Sortierung[6] erfolgt im zweiten Teil eine Sortierung nach Klassen[7] und dort innerhalb der einzelnen Klassen eine alphabetische Sortierung.

Liste der Dienstleistungen nach Klassen

Zur Auffindung von passenden Begriffen stellt das DPMA die einheitlichen Klassifikationsdatenbank (eKDB)[8] auf der Webseite zur Verfügung. In der eKDB sind über 70.000 Waren- und Dienstleistungsbegriffe, einschließlich der Begriffe der alphabetischen Listen enthalten. Die Begriffe werden von den Markenämtern der EU und dem EUIPO ständig gepflegt, erweitert und ggf. auch gestrichen.

Das DPMA empfiehlt ausdrücklich die Verwendung der eKDB: „Nutzen Sie zur Erstellung Ihrer Waren- und Dienstleistungsverzeichnisse die eKDB. Werden ausschließlich Waren- und Dienstleistungsbegriffe und/oder Gruppentitel aus der einheitlichen Klassifikationsdatenbank (eKDB) verwendet, bedarf das Waren- und Dienstleistungsverzeichnis keiner weiteren Klärung. Langwierige formelle Beanstandungen von Waren- und Dienstleistungsverzeichnissen können so vermieden und Ihre Anmeldung schneller bearbeitet werden.“[9]

Klassifikation mit eKDB TMclass

Seit 2011 gilt, dass auch ohne klarstellende Zusätze in einer Produktangabe nur noch solche Produkte erfasst sind, die in die entsprechend zugeordnete Klasse fallen, auch wenn sprachlich unter die Angabe auch Produkte anderer Klassen fallen können[10]. Wer in Klasse 6 also „Rohre“ beansprucht, erhält nur eine Markenregistrierung für Rohre aus Metall, weil Klasse 6 die Metallwaren erfasst. Vor der Praxisänderung wurde eine Beanstandung ausgesprochen, die es ermöglicht hat, Rohre aus anderen Materialien unter Wahrung des Anmeldetags zusätzlich in das Verzeichnis aufzunehmen. Dadurch wird das Risiko von Beanstandungen reduziert, aber gleichzeitig das Risiko von unzureichenden Verzeichnissen erhöht. 

Es empfiehlt sich deshalb, nicht nur die Oberbegriffe der Nizzaer Klassifikation, sondern auch die konkret vom Anmelder hergestellten Produkte zu benennen. Ggf. muss dann eine Umklassifizierung vorgenommen werden, wenn die konkreten Produkte nach Ansicht des Prüfers nicht in die ursprünglich angegebene Klasse fallen. Verlässt man sich auf die Oberbegriffe allein, besteht das Risiko, dass sich später herausstellt, dass die für den Anmelder wichtigen Produkte vom Markenschutz evtl. gar nicht erfasst sind (Haftungsfalle!). 

Spätestens seit Mitte 2012 steht fest, dass mit der Benennung von Klassenüberschriften nach Nizza nicht automatisch alle Waren einer Klasse erfasst sind[11]. Das DPMA ist der Auffassung, dass der Schutz für einzelne Waren bzw. Dienstleistungen außerhalb der Oberbegriffe nur durch namentliche Benennung erreicht werden kann, nicht durch Zusatzerklärungen wie „es werden alle Waren/Dienstleistungen dieser Klasse beansprucht“[12]. Wer z.B. die Überschrift in Klasse 15 „Musikinstrumente“ beansprucht, hat also keinen Schutz für die ebenfalls in Klasse 15 erfassten Waren „Notenständer“, weil diese nach sprachlich-logischem Verständnis unter keinen dieser Begriffe fallen. Als Hilfe stellt das DPMA unter dem Stichwort „class scopes“ Übersichten zu jeder Klasse zur Verfügung, die nach Ansicht des Amtes sämtliche Produkte erfassen sollen, die in diese Klasse fallen. Diese Oberbegriffe sind mit dem EUIPO und anderen Ämtern (weitestgehend) abgesprochen.

Wenn „Einzelhandelsdienstleistungen“ beansprucht werden, sind diese in Klasse 35 einzuordnen und durch Aufzählung der Waren zu erläutern, die Gegenstand der Einzelhandelsdienstleistung sein sollen. Eine bloße Angabe der Waren-Klassen, in die diese Waren fallen können, genügt nicht[13], auch wenn diese Praxis gelegentlich vom DPMA oder sogar BPatG akzeptiert worden ist. Die Angaben zu den gehandelten Waren müssen ihrerseits aber nicht den Anforderungen entsprechen, wie sie gelten würden, wenn man die Waren als solche beanspruchen würde.

Der Markeninhaber kann sich für eine oder beliebig viele zusätzliche Markenklassen entscheiden. Letztlich ist es eine Kostenfrage, wie viele Klassen der Markeninhaber belegen möchte.

Die Klassifizierung ist bereits vom Anmelder vorzunehmen (§ 20 Abs. 3 MarkenV). Eine Leitklasse kann vorgeschlagen werden. Die Klassifizierung ist für das DPMA aber nicht verbindlich. Bei nicht zutreffender Klassifizierung bzw. bei Meinungsverschiedenheiten zwischen dem Anmelder und dem DPMA entscheidet das DPMA über die Klassifizierung. Die Entscheidung des DPMA ist nur anfechtbar, wenn mit der Neuklassifizierung eine Änderung der Zahlungsverpflichtung des Anmelders entsteht. Im Übrigen ist die Klassifizierung ein Akt der Organisationsgewalt des Präsidenten des DPMA und daher nicht mit einem Rechtsmittel angreifbar.

Formulierung

Gem. § 20 Abs. 1 und 2 MarkenV sind die Waren und Dienstleistungen so zu bezeichnen, dass die Klassifizierung jeder einzelnen Ware oder Dienstleistung in eine Klasse der Klasseneinteilung nach § 19 möglich ist. Sie sind vom Anmelder so klar und eindeutig anzugeben, dass die zuständigen Behörden und das Publikum allein auf dieser Grundlage den beantragten Schutzumfang bestimmen können. 

Dabei können zunächst die in den Klassenüberschriften der Nizza-Klassifikation enthaltenen Oberbegriffe verwendet werden, § 20 Abs. 3 Var. 1 MarkenV. Das DPMA weist ausdrücklich darauf hin, dass für die Formulierung des Klassenverzeichnisses möglichst auf die vorgenannten Hilfsmittel, insbesondere die einheitlichen Klassifizierungsdatenbank (eKDB)[14]zurückgegriffen werden soll, damit das Risiko von Beanstandungen durch das DPMA reduziert und das Eintragungsverfahren insgesamt beschleunigt wird. 

Finden sich keine passenden Bezeichnungen in der Klasseneinteilung und der eKDB, sind möglichst verkehrsübliche, allgemeine Begriffe für das Verzeichnis zu verwenden, § 20 Abs. 3 Var. 2 MarkenV. Maßstab für die Akzeptanz eines Begriffes ist dabei insbesondere der Eintrag in ein deutsches Wörterbuch oder in einem gängigen Abkürzungsverzeichnis. Generell zu beachten ist, dass der Begriff ein konkretes Produkt und nicht nur eine Marketingkategorie oder Branche bezeichnet (also z.B. nicht „Convenience Food“ sondern „Kl. 29: Suppe in Dosen“).[15]

Gruppierung

Die Waren und Dienstleistungen sind nach Klassen geordnet in der Reihenfolge der Klasseneinteilung anzugeben, § 20 Abs. 4 MarkenV. Die Gruppierung enthält vorab die Angabe der jeweiligen Klasse. Klassen werden aufsteigend sortiert. 


[2] Vgl. EuGH, 29.01.2020, C-371/18, Rn. 54 ff. – Sky ua/Gesellschaften SkyKick.

 

[3] Vgl. https://www.dpma.de/docs/marken/klassifikation_nizza/ncl11-2021-einteilung_klassentitel_klasseneinteilung.pdf, Abruf am 28.09.2021

[4] Vgl. https://www.dpma.de/marken/klassifikation/waren_dienstleistungen/nizza/index.html. Dort sind auch die früheren Fassungen der Nizza-Klassifikation abrufbar. Abruf am 23.11.2020.

[5] Vgl. https://www.dpma.de/docs/marken/klassifikation_nizza/ncl11-2021-einteilung_klassentitel_klasseneinteilung.pdf, Abruf am 28.09.2021.

[6] Vgl. z.B. https://www.dpma.de/docs/marken/klassifikation_nizza/ncl11-2020_waren_alphabetisch.pdf und https://www.dpma.de/docs/marken/klassifikation_nizza/ncl11-2020_dienstleistungen_alphabetisch.pdf , Abruf am 23.11.2020.

[7] Vgl. z.B. https://www.dpma.de/docs/marken/klassifikation_nizza/ncl11_2020_waren_nach_klassen1.pdf und https://www.dpma.de/docs/marken/klassifikation_nizza/ncl11-2020_dienstleistungen_nach_klassen.pdf, Abruf am 23.11.2020.

[8] http://tmclass.tmdn.org/

[9] Vgl. https://www.dpma.de/marken/klassifikation/waren_dienstleistungen/index.html, Abruf am 23.11.2020.

[10] Vgl. Mitteilung der Präsidentin Nr. 12/2010

[11] Vgl. EuGH, 19.06.2012, C-307/10, GRUR 2012, 822- IP Translator

[12] Vgl. Mitteilung der Präsidentin Nr. 16/2012.

[15] Vgl. Fezer, Bingener, Hdb. d. Markenpraxis, 3. Aufl. 2016 *, I 1 1, Rn. 236.

[16] Vgl. https://www.dpma.de/docs/formulare/marken/w7733.pdf, Abruf am 23.11.2020.

* Durch den Klick auf einen Link mit * unterstützten Sie unsere Arbeit. Wir bekommen dann ggf. eine geringe Vergütung. Empfehlungen erfolgen allerdings immer unabhängig und alleine inhaltsbezogen.

Ähnliche Beiträge

Unverbindliche Anfrage

Kontaktieren Sie uns kostenfrei und unverbindlich bei Fragen zu Wirtschaftsrecht, Medienrecht und Steuerrecht. Wir melden uns kurzfristig zurück.

Achtung! Bei Fristabläufen oder anderem sofortigen Handlungsbedarf kontaktieren Sie uns für eine Bearbeitung am selben Tag bitte ausschließlich telefonisch Montag bis Freitag vor 17 Uhr: +49 30 39 88 53 860