Eintragungsverfahren Marke in Deutschland

Eintragungsverfahren für DE-Marken

Eintragungsverfahren DE-MarkeDas Markengesetz sieht gem. § 4 MarkenG einen Schutz für Marken vor, wenn diese in das Register eingetragen sind, durch Benutzung Verkehrsgeltung erlangt haben oder notorisch bekannt sind. Der häufigste Fall der Schutzentstehung ist die Eintragung in das Markenregister. Dies setzt die Anmeldung der Marke zur Eintragung in das Register beim Deutschen Patentamt- und Markenamt (DPMA) voraus. 

Recherche vor deutscher Markenanmeldung

Bevor mit der Anmeldung einer Marke beim zuständigen Markenamt, z.B. für die deutsche Marke beim DPMA in Deutschland, das Eintragungsverfahren eingeleitet wird, sollte aus verschiedenen Gründen eine Markenrecherche durchgeführt werden. Art und Umfang ist auf den jeweiligen Einzelfall abzustimmen. Zu berücksichtigen ist auch, dass die Markenrecherche zwangsläufig unvollständig bleibt. Markenrecherchen sind bei allen Arten von nationalen, supranationalen und internationalen Markenanmeldungen sinnvoll und empfehlenswert. Ihr Aufwand steigt tendenziell mit dem angestrebten Geltungsbereich der Marke. 

Anmeldung einer Marke, §§ 32 ff. MarkenG

Markenanmeldung DPMADas Verfahren zur Eintragung einer Marke beginnt mit der Anmeldung. Gesetzliche Grundlagen für die Markenanmeldung sind §§ 32 - 39, 41 MarkenG und §§ 2 - 14 und 63 - 70 MarkenV. Die Markenanmeldung muss bestimmte Mindestinhalte aufweisen, damit ihr ein Anmeldetag zuerkannt wird. Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Anmeldung geteilt werden. Für die Anmeldung der Marke fallen Gebühren nach dem Patentkostengesetz (PatKostG) an.

Formalien Markenanmeldung DE

Bei der Anmeldung einer deutschen Marke sind verschiedene Formalien zu beachten. Neben der Zuständigkeit des  Deutschen Patent- und Markenamtes (DPMA) muss die Markenanmeldung bestimmte Mindestinhalte aufweisen. Außerdem müssen Formvorgaben, einschließlich Vorgaben zur Kommunikation eingehalten werden.

Inhalte Markenanmeldung DE

Die wirksame Markenanmeldung erfordert zunächst als Mindestinhalte Angaben zum Anmelder, eine Wiedergabe der Marke und ein Verzeichnis der Waren und Dienstleistungen, für welche die Eintragung beantragt wird. Ohne diese Mindestinhalte wird kein Anmeldetag zuerkannt. Neben den Mindestinhalten sind für eine Markenanmeldung weitere Inhalte erforderlich, deren Umfang im Einzelfall variiert. Zu nennen sind: Angaben zum Anmelder, Angaben zur Markenform, Wiedergabe der Marke, Übersetzung, Transliteration, Angaben zu Lizenzen und Markensatzung.

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