Welche Rechte hat der Inhaber einer Marke?

Die Rechte des Inhabers einer Marke ergeben sich insbesondere aus den §§ 14 - 19d MarkenG. 

Insbesondere steht dem Markeninhaber das Ausschließlichkeitsrecht an der Marke zu. Das bedeutet, dass er allein berechtigt ist, die Marke in der für ihn eingetragenen Weise zur Kennzeichnung seiner Waren oder Dienstleistungen zu benutzen. Bei Markenrechtsverletzungen hat der Markeninhaber entsprechende Abwehr-, Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche sowie Auskunfts- und Vernichtungsansprüche gegen den Verletzer.

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