Kann der Einspruch gegen den Steuerbescheid nachgereicht werden?

Die Frist für einen Einspruch gegen den Steuerbescheid beträgt einen Monat nach dessen Bekanntgabe. Diese Frist ist nicht verlängerbar. Geht der Einspruch nach Ablauf dieser Frist beim Finanzamt ein, so weist das Finanzamt den Einspruch als unzulässig zurück.

In besonders gelegenen Ausnahmefällen, kommt allerdings eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand in Betracht. Erforderlich hierfür ist zunächst, dass die Einspruchsfrist ohne Verschulden des Steuerpflichtigen versäumt wurde und ein entsprechender Antrag bei der Behörde. Gibt die Behörde dem Antrag statt, so kann der Einspruch trotz Ablauf der Frist eingereicht werden.

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