Was kann ich gegen einen falschen Steuerbescheid tun?

Gegen einen falschen Steuerbescheid muss fristgerecht (!) Einspruch eingelegt werden. Der Einspruch beim Finanzamt ist der richtige außergerichtliche Rechtsbehelf, wenn gegen Bescheide des Finanzamtes vorgegangen werden soll. Der Einspruch muss zulässig und begründet sein, damit die zuständige Finanzbehörde zu Gunsten des Steuerpflichtigen entscheidet. Dabei gehört zu den Zulässigkeitsvoraussetzungen, dass der Einspruch Form- und Fristgerecht eingelegt wird.

Welche Bezeichnung der Einspruchsführer dem Einspruchsschreiben gibt, ist dabei unerheblich. So lange sich aus dem Schreiben ergibt, wer sich gegen welchen Bescheid wenden möchte, behandelt das Finanzamt das Schreiben als Einspruch. Damit wird das Einspruchsverfahren in Gang gesetzt. Es ist nicht zwingend erforderlich, dass der Einspruch auch als solcher bezeichnet wird. Häufig wird der Einspruch daher auch als Widerspruch gegen den Steuerbescheid bezeichnet. Dies ist genau genommen unrichtig, weil im Steuerprozess, anders als im allgemeinen Verwaltungsrecht "Einspruch" die richtige Bezeichnung für den Rechtsbehelf ist.

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