Was sind Leistungsschutzrechte im Urheberrecht?

Die Leistungsschutzrechte sind in den §§ 70- 95 UrhG geregelt. Sie betreffen den Schutz von wissenschaftlichen und künstlerischen Leistungen oder Investitionen von Unternehmen, die auf dem Gebiet der Auswertung der Werke tätig sind. Leistungsschutzrechte sind keine Urheberrechte.

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