Wer kann wettbewerbsrechtliche Ansprüche geltend machen?

Alle Mitbewerber, rechtsfähigen Verbände zur Förderung gewerblicher Interessen, qualifizierte Einrichtungen, wie Verbraucherschutzverbände sowie Industrie- und Handelskammer sind berechtigt die wettbewerbsrechtlichen Ansprüche der §§ 8- 10 UWG geltend zu machen.

Verbraucher und sonstige Marktteilnehmer sind hingegen nicht berechtigt diese Ansprüche durchzusetzen. Diese können lediglich die zivilrechtlichen Ausgleichsansprüche des Bürgerlichen Gesetzbuches bemühen.

Weitere Informationen zu den Anspruchsberechtigten des UWG...

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