Kann ein Wettbewerbsverstoß strafbar sein?

Ja, ein Wettbewerbsverstoß kann strafbar sein.

In § 16 UWG finden sich Vorschriften für die strafbare Werbung. So ist in § 16 Abs. 1 UWG für bestimmte Arten von irreführender Werbung und in § 16 Abs. 2 für sogenannte Schneeball- Verkaufssysteme (progressive Kundenwerbung) Freiheitsstrafe oder Geldstrafe vorgesehen. 

Neben den wettbewerbsrechtlichen Strafvorschriften sind zudem die Regelungen des Strafgesetzbuches anwendbar. Hier ist insbesondere an Betrug im Rahmen wettbewerblicher Tätigkeit zu denken.

Weitere Informationen zur Strafbarkeit bei Wettbewerbsverstößen...

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