Registerverfahren

Registerverfahren sind als Markenangelegenheiten in Teil 3 des Markengesetzes (§§ 32 ff. MarkenG) und in Art. 30 ff. UMV geregelt. Teil 6 des Markengesetzes regelt ergänzend den Schutz von Marken nach dem PMMA und Unionsmarken. Markenangelegenheiten betreffen insoweit Amtsverfahren und die sich ggf. daran anschließenden gerichtlichen Verfahren zur Überprüfung von Entscheidungen der Markenämter. Für die Verfahren vor dem DPMA und dem EUIPO gelten verschiedene  Verfahrensgrundsätze, die nachfolgend näher dargestellt werden.  

(Register-) Verfahren in Markenangelegenheiten sind von (Verletzungs-) Verfahren in Kennzeichenstreitsachen gem. Teil 8 Markengesetzes zu unterscheiden. 

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