Andreas Böhm, LL.M., RA, FA, Dipl.-Kfm.
Verletzungsverfahren sind als Kennzeichenstreitsachen in Teil 8 des Markengesetzes (§§ 140 ff. MarkenG) und in Art. 123 ff. UMV geregelt. Kennzeichenstreitsachen sind gem. § 140 Abs. 1 MarkenG Klagen, durch die ein Anspruch aus einem der in diesem Gesetz geregelten Rechtsverhältnisse geltend gemacht wird. Es handelt sich insoweit um Gerichtsverfahren insbesondere wegen der Verletzung von Markenrechten. Für die Verfahren gelten die allgemeinen Verfahrensgrundsätze der ZPO.