
- Ein Zeichen kann als Marke kann geschützt werden, wenn es geeignet ist, ein Unternehmen von anderen zu unterscheiden.
- Markenschutz entsteht durch die Eintragung einer Marke in das Register des jeweils zuständigen Markenamtes (z.B. DPMA oder EUIPO).
- DPMA: nationale deutsche Eintragung der Marke
- EUIPO: Eintragung der Marke für die EU
- WIPO: internationale Markenregistrierung über DPMA
- Nationale deutsche Markeneintragung reicht für Deutschland, internationale Anmeldung für andere Länder.
- Markenschutz kann z.T. auch durch Benutzung / Verkehrsgeltung oder allgemeine Bekanntheit entstehen.
- Der Inhaber einer Marke hat das alleinige Nutzungsrecht.
- Markenschutz beginnt nach der Anmeldung und dauert 10 Jahre. Der Markenschutz kann unbegrenzt verlängert werden.
- Schutzhindernisse stehen dem Markenschutz entgegen.
- Absolute Schutzhindernisse: Allgemeine Begriffe, Irreführung, Verstoß gegen gute Sitten, Hoheitszeichen.
- Relative Schutzhindernisse: Rechte Dritter.
- Markenschutz ist sinnvoll, um vor Nachahmern zu schützen und Erfolg zu bewahren.
- Markenschutz kann auch erweitert werden.