Fakten zum Markenschutz

Markenrecht kompakt

  • Ein Zeichen kann als Marke kann geschützt werden, wenn es geeignet ist, ein Unternehmen von anderen zu unterscheiden.
  • Markenschutz entsteht durch die Eintragung einer Marke in das Register des jeweils zuständigen Markenamtes (z.B. DPMA oder EUIPO).
    • DPMA: nationale deutsche Eintragung der Marke
    • EUIPO: Eintragung der Marke für die EU
    • WIPO: internationale Markenregistrierung über DPMA
  • Nationale deutsche Markeneintragung reicht für Deutschland, internationale Anmeldung für andere Länder.
  • Markenschutz kann z.T. auch durch Benutzung / Verkehrsgeltung oder allgemeine Bekanntheit entstehen.
  • Der Inhaber einer Marke hat das alleinige Nutzungsrecht.
  • Markenschutz beginnt nach der Anmeldung und dauert 10 Jahre. Der Markenschutz kann unbegrenzt verlängert werden.
  • Schutzhindernisse stehen dem Markenschutz entgegen.
  • Markenschutz ist sinnvoll, um vor Nachahmern zu schützen und Erfolg zu bewahren.
  • Markenschutz kann auch erweitert werden.

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