Markenschutz in der Übersicht

MarkenschutzMarkenschutz kann im deutschem Markenrecht in dreifacher Weise erfolgen: durch die Eintragung in das Markenregister (Registermarke), die Benutzung mit Verkehrsgeltung (Benutzungsmarke) oder die notorische Bekanntheit. Im Unionsmarkenrecht besteht die Möglichkeit Markenschutz durch eine Benutzungsmarke zu erlangen hingegen nicht. Nach der Art möglicher Verletzungshandlungen lassen sich der Identitätsschutz, der Verwechslungsschutz und der Bekanntheitsschutz unterscheiden. Der Markenschutz wird durch absolute und relative Schutzhindernisse sowie durch sog. Schranken begrenzt.

Markenrecht kompaktMarkenschutz kompakt 

  • Ein Zeichen kann als Marke kann geschützt werden, wenn es geeignet ist, ein Unternehmen von anderen zu unterscheiden.
  • Markenschutz entsteht durch die Eintragung einer Marke in das Register des jeweils zuständigen Markenamtes (z.B. DPMA oder EUIPO).
    • DPMA: nationale deutsche Eintragung der Marke
    • EUIPO: Eintragung der Marke für die EU
    • WIPO: internationale Markenregistrierung über DPMA
  • Nationale deutsche Markeneintragung reicht für Deutschland, internationale Anmeldung für andere Länder.
  • Markenschutz kann z.T. auch durch Benutzung / Verkehrsgeltung oder allgemeine Bekanntheit entstehen.
  • Der Inhaber einer Marke hat das alleinige Nutzungsrecht.
  • Markenschutz beginnt nach der Anmeldung und dauert 10 Jahre. Der Markenschutz kann unbegrenzt verlängert werden.
  • Schutzhindernisse stehen dem Markenschutz entgegen.
    • Absolute Schutzhindernisse: Allgemeine Begriffe, Irreführung, Verstoß gegen gute Sitten, Hoheitszeichen.
    • Relative Schutzhindernisse: Rechte Dritter.
  • Markenschutz ist sinnvoll, um vor Nachahmern zu schützen und Erfolg zu bewahren.
  • Markenschutz kann auch erweitert werden.  

Marken professionell schützen und verwerten

Anwalt Markenrecht

Individuelle anwaltliche Beratung und Vertretung im Markenrecht. Erfahrene Anwälte aus dem Experten-Team der böhm anwaltskanzlei beraten zu allen markenrechtlichen Aspekten einschließlich der damit verbundenen wirtschaftlichen Fragen. Wir schützen Marken mit individuellen Strategien und kümmern uns um die optimale Verwertung von Marken, z.B. durch individuelle Markenlizenzverträge oder spezielle Markenkaufverträge. Als Fachanwaltskanzlei für Gewerblichen Rechtsschutz beraten wir im Markenrecht kompetent, erfahren und präzise. Unser umfassendes Beratungsspektrum beinhaltet unter anderem Kennzeichen-, insbesondere Markenschutz (deutsche Marke, Unionsmarke, IR-Marke), Markenanmeldung / Markeneintragung, Markenrechtsverletzung und Verletzungsverfahren einschließlich Abmahnung bei Markenrechtsverletzungen und die Abwehr unberechtigter Abmahnungen, Markenverträge, z.B. Markenlizenzvertrag sowie alle sonstigen markenrechtlichen Fragestellungen.

 

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