Markenverfahren national und international

Zentralangriff / Central Attack auf Basismarke

Grundgedanke der IR-Marke ist eine Erstreckung des Markenschutzes vom Ursprungsland in andere Länder. Hierdurch kann relativ einfach ein nationaler, regional begrenzter Markenschutz nahezu beliebig weltweit ausgedehnt werden.

Verletzungsverfahren IR-Marke

VerletzungsverfahrenVerletzungsverfahren werden nach nationalem Recht des betroffenen Staates geführt.

Sonstige Verfahren im internationalen Markenrecht

Sonstige Verfahren

Änderungen, R. 25 AusfO

Regel 25 Abs. 1 AusfO sieht verschiedene Änderungsmöglichkeiten bei der IR-Marke vor. Zu nennen sind u.a. Änderungen zu Name und  Anschrift, Übertragungen, Einschränkung (Limitation), Verzicht (Renunciation) und Löschung (Cancellation). 

Lizenzen, R. 20bis AusfO

Es besteht die Möglichkeit, Lizenzen im IR-Markenregister eintragen zu lassen, die dann die gleiche Wirkung haben wie im nationalen Register eingetragene Lizenzen, soweit keine Vorbehaltserklärung abgegeben worden ist. Die Einzelheiten hierzu ergeben sich aus Regel 20bis AusfO. 

Unverbindliche Anfrage

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