Markenverfahren national und international

Prüfung Schutzverweigerung

Im weiteren Verfahrensablauf prüft die nationale Behörde, z.B. das DPMA, die Beanstandungen erneut unter Berücksichtigung der Stellungnahme des Inlandsvertreters.

Mitteilung Schutzverweigerung

Mit der Entscheidung über die endgültige Schutzverweigerung oder die Aufhebung der vorläufigen Schutzverweigerung ist das Schutzverweigerungsverfahren abgeschlossen. Nach Abschluss des Verfahrens übermittelt die nationale Behörde an die WIPO das Ergebnis seiner Entscheidung.

Rechtsmittel bei Schutzverweigerung

Gegen eine im nationalen Verfahren abschließend bestätigte, endgültige Schutzverweigerung stehen dem Inhaber der IR-Marke dieselben Rechtsmittel zur Verfügung wie den Anmeldern nationaler Marken in den jeweiligen Ländern, Art. 5 Abs. 3 PMMA. 

Schutzentziehungsverfahren / Löschungsverfahren bei IR-Marken

Schutzentziehungsverfahren Schutzloeschungsverfahren

Der durch eine IR-Marke eingeräumte Schutz kann auch außerhalb des Schutzverweigerungsverfahrens entfallen, insbesondere nach Ablauf der Fristen des Schutzverweigerungsverfahrens. Es wird dann ein nachträgliches Schutzentziehungsverfahren durchgeführt.

Einzelangriffe auf nationale Marken

Schutzentziehungs- bzw. Löschungsverfahren können als Einzelangriffe nach dem Recht und unter den näher geregelten nationalen Voraussetzungen des jeweiligen Landes geführt werden, auf welchen sich der Markenschutz als Ergebnis der internationalen Registrierung erstreckt. 

Unverbindliche Anfrage

Kontaktieren Sie uns kostenfrei und unverbindlich bei Fragen zu Wirtschaftsrecht und Steuerrecht. Wir melden uns kurzfristig zurück.

Achtung! Bei Fristabläufen oder anderem sofortigen Handlungsbedarf kontaktieren Sie uns für eine Bearbeitung am selben Tag bitte ausschließlich telefonisch Montag bis Freitag vor 17 Uhr: +49 30 39 88 53 860