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Verfassungsrechtliches Zeugnisverweigerungsrecht

Neben einfachgesetzlichen Zeugnisverweigerungsrechten können sich Presseangehörige unter bestimmten Voraussetzungen auch auf ein verfassungsrechtliches Zeugnisverweigerungsrecht berufen. Dieses wurde vom Bundesverfassungsgericht auf der Grundlage des Grundrechtes der Pressefreiheit nach Art. 5 GG entwickelt. Das verfassungsrechtliche Zeugnisverweigerungsrecht greift auch in Fällen ein, in denen ein einfachgesetzliches Zeugnisverweigerungsrecht nicht besteht vgl. etwa BVerfGE 64, 108 - Chiffreanzeigen).

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