Journalistische Sorgfaltspflichten

Journalistische Sorgfaltspflichten

Als Gegenpol zur Pressefreiheit, die dem Journalisten umfassende Privilegien einräumt, sind die journalistischen Sorgfaltspflichten zu beachten. Je nach den konkreten Umständen des Einzelfalls kann dies dazu führen, dass der Journalist vor einer Veröffentlichung weiter recherchieren, oder sogar ganz von einer Veröffentlichung absehen muss.

Verifikation von Vermutungen

Der Journalist muss die ihm zugetragenen Informationen überprüfen. Vermutungen und Verdächtigungen sind zu hinterfragen. Hierzu gehört insbesondere auch die Nachfrage beim Betroffenen. Diesem muss grundsätzlich die Gelegenheit gegeben werden, sich zum bevorstehenden Bericht zu äußern. Im Einzelfall kann es jedoch von der Einschaltung des Betroffenen Ausnahmen geben.

Sensibler Umgang mit Namensrechten

Bei der Berichterstattung sind fremde Namensrechte sorgfältig zu beachten. Geschieht dies nicht, kann es neben der Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts auch zur Verletzung journalistischer Sorgfaltspflichten kommen.

Prüfung der Quelle

Basieren die Informationen des Journalisten aus besonderen Quellen, so muss die Quelle geprüft werden. Es muss etwa nach der Motivation eines Mitarbeiters, Angehörigen oder Kollegen gefragt werden, warum dieser die konkrete Information weitergibt. Selbstverständlich muss auch geprüft werden, ob die Information richtig ist.

Güterabwägung

Der Journalist hat immer eine Pflicht zur Güterabwägung. Dabei muss er das Informationsinteresse der Öffentlichkeit auf der einen Seite gegen die schutzwürdigen Belange des Betroffenen auf der anderen Seite abwägen.

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