Andreas Böhm, LL.M., RA, FA, Dipl.-Kfm.
Das internationale Vertragsrecht / Vertragsstatut bestimmt das auf internationale Verträge anwendbare Recht. Einzelheiten sind in der der EG-Verordnung Nr. 593/2008 über das auf vertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht (Rom-I-VO) geregelt.