Das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) spielt eine zentrale Rolle beim Schutz von Marken in Deutschland. Doch trotz seiner wichtigen und zentralen Funktion gibt es Aspekte, die Markeninhaber beachten müssen, insbesondere in Bezug auf Markenrecherche und Markenüberwachung. Das DPMA übernimmt insoweit keine ausreichenden Aktivitäten für den Markenschutz. Eigeninitiative der Markeninhaber bei Markenrecherchen und der Markenüberwachung ist deshalb unerlässlich.
Recht: Wirtschaftrecht, Steuerrecht und mehr
Eine Marke ist ein Zeichen, welches Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von Waren oder Dienstleistungen anderer Unternehmen unterscheidet und welches dem Inhaber der Marke ein absolutes Recht gibt. Die Marke hat unterschiedliche Funktionen, von denen vor allem die Herkunftsfunktion eine wichtige Bedeutung hat. Außerdem können verschiedene Markenkategorien und verschiedene Markenformen unterschieden werden, z.B. die Wortmarke, Bildmarke oder als Kombination davon die Wort- / Bildmarke.
- Die Marke kennzeichnet eine Ware oder Dienstleistung eines Unternehmens.
- Marken dienen der Unterscheidung der Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von anderen.
- Alle Zeichen, die Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von anderen unterscheiden, können als Marke geschützt werden.
- Beispiele für Marken sind Wörter, Abbildungen / Grafiken, Zahlen, Hörzeichen, Verpackungen und Farben.
- Markenformen sind insoweit z.B. Wortmarken, Bildmarken, Wort-Bildmarken, Hörmarken, Farben, Zahlen und Buchstabenkombinationen.
- Marken können durch Eintragung oder Benutzung geschützt werden.
- Marken werden national durch das Markengesetz geschützt. Das Markengesetz regelt alle Kennzeichenrechte, einschließlich Markenrechte und geschäftliche Bezeichnungen. Das Gesetz enthält auch Vorschriften zum Schutz geografischer Herkunftsangaben.
- Marken können auch international geschützt werden.
Wortmarke
Bei der Wortmarke handelt es sich um eine Markenform, die aus einem oder mehreren Wörtern oder einzelnen Buchstaben besteht. Deutsche Wortmarken sind gem. § 3 Abs. 1 MarkenG, § 7 MarkenV schutzfähig. Sie werden in einer einheitlichen Druckschrift eingetragen, können später dann aber in beliebigen Ausgestaltungen genutzt werden und genießen damit umfassenden Schutz.
Bildmarke
Als Bildmarke werden zweidimensionale Gestaltungen geschützt. Es wird ein spezielles Bild, z.B. eine Grafik oder ein Logo, geschützt. Hier besteht der Schutz genau in der jeweiligen Erscheinungsform bzw. der Ausgestaltung des Bildes. Die Bildmarke ist eine spezielle Markenform, welche im deutschen Recht in § 3 Abs. 1 MarkenG, § 8 MarkenV geregelt ist.
Wort-Bild-Marke
Die Wort-Bild-Marke besteht - ihrer Bezeichnung folgend - aus Elementen von Wort und Bild, welche in unterschiedlicher Form kombiniert werden können. Neben dem Wortbestandteil ist bei der Wort-Bild-Marke ebenso auf die grafische Darstellung abzustellen. Die Schutzfähigkeit der Wortbildmarke ergibt sich für die Bundesrepublik Deutschland aus § 3 Abs. 1 MarkenG, §§ 7, 8 MarkenV..
Anwälte für Markenrecht
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(1) Als Marke können alle Zeichen, insbesondere Wörter einschließlich Personennamen, Abbildungen, Buchstaben, Zahlen, Klänge, dreidimensionale Gestaltungen einschließlich der Form einer Ware oder ihrer Verpackung sowie sonstige Aufmachungen einschließlich Farben und Farbzusammenstellungen geschützt werden, die geeignet sind, Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden.
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