Die Regelungen in den AGB können im Einzelfall missverständlich oder mehrdeutig sein. Es kommt in der Praxis regelmäßig vor, dass sich die Bedeutung einer bestimmten Regelung nicht sofort erschließt oder dass sogar mehrere Deutungsmöglichkeiten vorhanden sind. In diesen Fällen sind die AGB auszulegen. Der Gesetzgeber und die Gerichte haben hierzu besondere Maßstäbe entwickelt.
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Das Bundesdateschutzgesetz (BDSG) regelt den Umgang mit und - wie der Name schon sagt - den Schutz von bestimmten Daten. Dabei berücksicht das BDSG sowohl die (Persönlichkeits-) Rechte des Individuums, als auch die ggf. entgegenstehenden Interessen der Allgemeinheit. Entsprechend den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts im Volkszählungsurteil, sollen diese gegenläufigen Interessen zum Ausgleich gebracht werden. Nachfolgend werden der Anwendungsbereich und die Systematik des BDSG vorgestellt. Außerdem werden die verschiedenen Formen des Umgangs mit Daten dargestellt.