Insbesondere im Arbeitsverhältnis gewinnt der Datenschutz zunehmend an Relevanz. Vom Beginn des Bewerbungsverfahrens an bis hin zur Beendigung des Arbeitsverhälnisses werden dem Arbeitgeber immer wieder sensible personenbezogene Daten eröffnet. Dabei muss der Arbeitgeber den Spagat zwischen dem eigenen Informationsinteresse und dem Schutz der Arbeitnehmerdaten halten. Das Bundesdatenschutzgesetz regelt, worauf er hierbei zu achten hat und wie weit er gehen darf.
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