Der Datenschutz im Callcenter richtet sich regelmäßig nach den Normen des Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Das Telemediengesetz (TMG) ist meist nicht einschlägig. Besonders zu beachten ist bei der Arbeit im Callcenter, das Recht am gesprochenen Wort. Verstöße gegen dieses Recht können nicht nur zivilrechtliche, sondern vor allem auch strafrechtliche Sanktionen zur Folge haben.
Kompetenzen Recht - Gesamtübersicht
Der von Maßnahmen der Datenverarbeitung etc. Betroffene hat spezielle Rechte. Diese können gem. § 6 Abs. 1 BDSG nicht ausgeschlossen oder beschränkt werden. Es handelt sich dabei um die nachfolgend aufgeführten Rechte (die die verantwortliche Stelle zugleich verpflichten).
Die Berichtigung, Löschung und Sperrung von Daten sind im nicht-öffentlichen Bereich regelt § 35 BDSG. Danach müssen beispielsweise personenbezogene Daten immer dann gelöscht werden, wenn ihre Speicherung entweder unzulässig oder nicht mehr erforderlich ist.
Der Betroffene kann Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten Daten, ihrer Herkunft, den Zweck der Speicherung und die Stellen, an die seine Daten regelmäßig übermittelt werden, verlangen, § 34 BDSG.
Dem Betroffenen stehen unter den Voraussetzungen der §§ 7, 8 BDSG oder § 280 BGB oder § 823 Abs. 1 BGB unter den dort genannten Voraussetzungen Schadenersatzansprüche zu.
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