Die aktive Gestaltung von Lizenzketten kann helfen, die Risiken einer Insolvenz des Lizenzgebers zu minimieren.
Recht: Wirtschaftrecht, Steuerrecht und mehr
Andreas Böhm, LL.M., RA, FA, Dipl.-Kfm.
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Die Lizenz des Lizenzgebers kann für den Insolvenznehmer als dessen Vertragspartner mit Problemen verbunden sein. Unter Berücksichtigung einer entsprechenden BGH-Entscheidung könnten diese Probleme dadurch reduziert werden, dass der Lizenzvertrag eine vertragliche Kündigungsregelung mit aufschiebend bedingtem Rechtsübergang vorsieht.
Andreas Böhm, LL.M., RA, FA, Dipl.-Kfm.
Durch die Zurückbehaltung eines eigenen Nutzungsrechts kann möglicherweise das Risiko einer Lizenzgeberinsolvenz redutiert werden.
Andreas Böhm, LL.M., RA, FA, Dipl.-Kfm.
Die Vereinbarung eines Nießbrauchs kann helfen, die Risiken einer Lizenzgeberinsolvenz zu reduzieren.
Andreas Böhm, LL.M., RA, FA, Dipl.-Kfm.
Die Vereinbarung eines Treuhandverhältnisses kann helfen, die Risiken einer Lizenzgeberinsolvenz zu reduzieren.
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