Steuerrecht (Stand bis 12.06.2016)

SteuerrechtDas Steuerrecht regelt die Entstehung und die Erhebung von Steuern und Zöllen. Steuern sind gem. § 3 Abs. 1 AO Geldleistungen, die nicht eine Gegenleistung für eine besondere Leistung darstellen und von einem öffentlich-rechtlichen Gemeinwesen zur Erzielung von Einnahmen allen auferlegt werden, bei denen der Tatbestand zutrifft, an den das Gesetz die Leistungspflicht knüpft. Werden Steuern oder Zölle nicht oder nicht rechtzeitig bezahlt, kann dies durch das Steuerstrafrecht sanktioniert sein.

Deutsches Steuerrecht

deutsches SteuerrechtDas materielle deutsche Steuerrecht ist in einer Vielzahl von Einzelsteuergesetzen geregelt, z.B. dem Einkommensteuergesetz (EStG) oder dem Umsatzsteuergesetz. Daneben existieren spezielle Verfahrensregelungen, die für alle Steuerarten gelten. Regelungen für das außergerichtliche Verfahren finden sich in der Abgabenordnung (AO). Das gerichtliche Verfahren ist in der Finanzgerichtsordnung (FGO) geregelt.

Weitere Einzelheiten zum deutschen Steuerrecht...

Zollrecht

ZollrechtDas Zollrecht ist in der Europäischen Union einheitlich im Zollkodex geregelt. Damit gilt auch in Deutschland europäisches Zollrecht. Neben den europarechtlichen Vorschriften existieren teilweise auch noch nationale Zollvorschriften. Die Einfuhr- und Ausfuhrabgaben nach Art. 4 Nr. 10 und 11 des Zoillkodexes sind gem. § 3 Abs. 3 AO Steuern. Das Zollrecht kann insoweit dem Steuerrecht untergeordnet werden.

Weitere Einzelheiten zum Zollrecht... 

Steuerstrafrecht

SteuerstrafrechtDas Steuerstrafrecht sanktioniert unter bestimmten Voraussetzung die Nichtzahlung von Steuern und Zöllen. Zentraler Straftatbestand ist die Steuerhinterziehung. Dabei kann die Bestrafung vermieden werden, soweit der Betroffene rechtzeitig eine wirksame Selbstanzeige abgibt. Steuerstrafrechtlich relevante Sachverhalte ermittelt die Steuerfahndung.

Weitere Einzelheiten zum Steuerstrafrecht...

Mehr Steuerrecht

Steuerverfahren

Noch mehr Steuerrecht...

{BreezingForms:Kontakt}

Ähnliche Beiträge

Unverbindliche Anfrage

Kontaktieren Sie uns kostenfrei und unverbindlich bei Fragen zu Wirtschaftsrecht, Medienrecht und Steuerrecht. Wir melden uns kurzfristig zurück.

Achtung! Bei Fristabläufen oder anderem sofortigen Handlungsbedarf kontaktieren Sie uns für eine Bearbeitung am selben Tag bitte ausschließlich telefonisch Montag bis Freitag vor 17 Uhr: +49 30 39 88 53 860