Steuerrecht

SteuerrechtSteuerrechtliche Regelungen sind allgegenwärtig. Sowohl Unternehmen als auch Privatpersonen unterliegen umfangreichen steuerlichen Pflichten. Neben der eigentlichen Pflicht zur Zahlung von Steuern existieren vielfältige begleitende Nebenpflichten u.a. zur Dokumentation und Mitwirkung. Die Finanzämter überprüfen die Einhaltung der Pflichten mit verschiedenen Instrumenten, z.B. im Rahmen von Betriebsprüfungen und ggf. auch durch die Steuerfahndung. Verstöße gegen Zoll- und Steuerpflichten können zu erheblichen Nachteilen führen. Neben strafrechtlichen Sanktionen wie Geld- und Freiheitsstrafen kann es zu erheblichen Steuernachzahlungen kommen, welche direkten Einfluss auf die Liquidität haben können. Außerdem können die Finanzbehörden mit einem Haftungsbescheid auch unternehmensexterne Personen wie z.B. den Geschäftsführer zur Steuerzahlung für das Unternehmen verpflichten. 

Steuerrecht in Einzelsteuergesetzen

Steuerliche Regelungen finden sich zu einzelnen Steuerarten zunächst in den Einzelsteuergesetzen, z.B. dem

Steuerstrafrecht

StrafrechtSteuerstrafrechtliche Regeln einschließlich Regelungen zur Selbstanzeige sind in der Abgabenordnung (AO) geregelt. Daneben gelten die allgemeinen strafrechtlichen und strafprozessualen Regelungen des Strafgesetzbuches (StGB) und der Strafprozessordnung (StPO).

Das Steuerstrafrecht sanktioniert unter bestimmten Voraussetzung die Nichtzahlung von Steuern und Zöllen. Zentraler Straftatbestand ist die Steuerhinterziehung. Dabei kann die Bestrafung vermieden werden, soweit der Betroffene rechtzeitig eine wirksame Selbstanzeige abgibt. Steuerstrafrechtlich relevante Sachverhalte ermittelt die Steuerfahndung.

Weitere Einzelheiten zum Steuerstrafrecht

Steuerverfahren

VerfahrensrechtDaneben existieren für alle Steuerarten einheitliche Regelungen zum Steuerverfahren, welches außergerichtlich / behördlich ebenfalls in der Abgabenordnung (AO) geregelt ist. Dort sind die Rechte und Pflichten der Steuerpflichtigen und der Finanzämter detailliert geregelt. Insbesondere den Finanzämtern steht insoweit ein reichhaltiges Instrumentarium zur Sicherstellung des Steueraufkommens zur Verfügung. Wichtige Instrumente sind etwa

Gerichtliche Steuerverfahren sind in der Finanzgerichtsordnung (FGO) und ergänzend hierzu in der Zivilprozessordnung (ZPO) geregelt. Steuerpflichtige können insbesondere nach Einspruch, eventuellem Antrag auf Aussetzung der Vollziehung und Abschluss des Rechtsbehelfsverfahrens eine unabhängige Überprüfung der Entscheidungen der Finanzämter durch die

erreichen.

Bei streitigen Fragen zum Steuerrecht, steht dem Unternehmen und anderen Steuerpflichtigen (in der Regel nach Abschluss des Einspruchsverfahrens) der Rechtsweg zum Finanzgericht offen. Mit einer Klage können die strittigen steuerrechtlichen Fragen abschließend durch ein unabhängiges Gericht geklärt werden. Daneben sind auch Eilverfahren möglich, wie z.B. der gerichtliche Antrag auf Aussetzung der Vollziehung (AdV). Die finanzgerichtlichen Verfahren sind an verschiedene formelle Voraussetzungen geknüpft, welche unbedingt beachtet werden müssen. Ansonsten kann das Finanzgericht Klagen und Anträge alleine wegen Formverstößen zurückweisen.

Weitere Einzelheiten zu den Steuerverfahren >

Auf Augenhöhe mit dem Finanzamt

Anwalt Steuerrecht

Mit langjähriger Erfahrung als Fachanwaltskanzlei für Steuerrecht beraten wir zu allen steuerrechtlichen Fragestellungen und vertreten die Interessen von Steuerpflichtigen im Rechtsstreit mit den Finanzämtern. Mit betriebswirtschaftlicher Expertise beraten wir bei Bedarf auch zu ökonomischen Erwägungen eines Steuerrechtsstreits. Auf diese Weise bieten wir optimale und individuell maßgeschneiderte Lösungen für steuerrechtliche Probleme. Das umfassende Beratungsspektrum unserer Steueranwälte umfasst u.a. die einzelnen Steuerarten, Mitwirkungspflichten im Steuerrecht, Verfahren beim Finanzamt, z.B. Betriebsprüfung, Einspruch und AdV, Verfahren beim Finanzgericht, z.B. Klagen und AdV, Verfahren beim Bundesfinanzhof (BFH), z.B. Revision und Nichtzulassungsbeschwerde. Natürlich beraten wir auch zu allen weiteren steuerrechtlichen Themen.

 

 

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