Verträge, Vertragsmanagement und Steuern

Steuerklauseln zu § 50a EStG

Nach § 50a Abs. 5 S. 6 EStG ist der Vergütungsschuldner verpflichtet, dem Vergütungsgläubiger bestimmte Angaben auf einem amtlich vorgegebenen Muster zu bescheinigen. Es empfiehlt sich, diesbezüglich eine gesonderte Regelung in den Vertrag aufzunehmen:

Steuerklauseln zur Umsatzsteuer

Der Vertrag sollte eindeutig regeln, welcher Vertragspartner die Umsatzsteuer wirtschaftlich zu tragen hat bzw. ob das vereinbarte Entgelt inklusive oder exklusive Umsatzsteuer zu verstehen ist. Gegebenenfalls kann in den Vertrag bei Bedarf auch eine klarstellende Regelung zur Steuertragung in Reverse-Charge-Verfahren aufgenommen werden.

Wirtschaftsverträge (Übersicht)

Wirtschaftsrecht

Wirtschaftsverträge regeln Beziehungen zwischen Unternehmen (B2B) oder zwischen Unternehmen und Verbrauchern (B2C). Gegenstand von Wirtschaftsverträgen können unterschiedliche Produkte und Dienstleistungen sein. Der Produktbegriff ist dabei weit zu verstehen. Neben physischen Produkten sind oftmals auch Immaterialgüter (z.B. Marken oder Patente) Gegenstand von Wirtschaftsverträgen. 

Medienverträge (Übersicht)

Medienrecht

Medienverträge regeln Fragen der Kommunikation und Publikation in unterschiedlichen Formen. Diese können sowohl ausschließlich zwischen Unternehmen (B2B), als auch zwischen Unternehmen und Verbrauchern (B2C) geschlossen werden. Schwerpunkte von Medienverträgen sind der Schutz von Persönlichkeitsrechte. Ergänzt werden die Normen ggf. um relevante datenschutzrechtliche Regelungen.

Verkaufsbedingungen

agb

Verkaufsbedingungen sind spezielle Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für den Verkauf von Waren. Sie werden auch Verkaufs-AGB oder schlicht AGB genannt. Zu unterscheiden sind dabei Verkaufsbedingungen für klassische Kaufverträge, welche vor Ort im Ladenlokal abgeschlossen werden solche von Online-Kaufverträgen im Fernabsatz. Bei Online-Verträgen können weitere Besonderheiten zu berücksichtigen sein, die sich im Zusammenhang mit speziellen Anbietern (z.B. Amazon oder eBay) und deren Plattformen ergeben.

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