Online-Marktplatz, § 2 Abs. 1 Nr. 6 UWG

Ein Online-Marktplatz ist gem. § 2 Abs. 1 Nr. 6 UWG ein Dienst, der es Verbrauchern ermöglicht, durch die Verwendung von Software, die von einem Unternehmer oder in dessen Namen betrieben wird, einschließlich einer Website, eines Teils einer Website oder einer Anwendung, Fernabsatzverträge (§ 312c des Bürgerlichen Gesetzbuchs) mit anderen Unternehmern oder Verbrauchern abzuschließen.

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