Strafnormen können Marktverhaltensregelungen i.S.d. § 3a UWG darstellen. Neben den Normen des Strafgesetzbuches (StGB) kommen dabei weitere Normen außerhalb des Kernstrafrechts in Betracht. Auch das UWG benennt in § 16 UWG marktverhaltensregelnde Strafnormen.
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