Mit der Residualwertmethode können Immaterialgüter (z.B. Marken oder Patente) bewertet werden.
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Das kostenorientierte Bewertungsverfahren orientiert sich bei der Bewertung eines Immaterialgutes an den historischen Anschaffungs- bzw. Reproduktionskosten oder an den zukünftigen Wiederbeschaffungskosten. Ggf. sind Abschreibungen oder die Veralterung gesondert zu berücksichtigen.
Die Lizenzierung von Immaterialgütern (Marken, Petente, Know-how etc.) ermöglicht deren temporäre, i.d.R. entgeltliche Nutzung. Bei der Ermittlung der Lizenzgebühren sind umfangreiche Einflussfakturen zu berücksichtigen. Abhängig vom individuellen Lizenzierungsanlass wird die konkrete Bestimmung der Lizenzzahlungen im jeweiligen Einzelfall festgelegt.