Das internationale Wirtschaftsrecht ist ein Teilbereich des internationalen Privatrechts (IPR), welcher sich mit wirtschaftsrechtlich ausgerichteten Fragestellungen befasst. Es regelt, welche von mehreren kollidierenden internationalen Rechtsordnungen zur Sachentscheidung herangezogen wird. Grundlegend lassen sich das Rechtsstatut und das Vertragsstatut unterscheiden.
Internationales Wirtschaftsrecht
Das internationale Wirtschaftsrecht ist vor allem von einer Vielzahl von internationalen Abkommen geprägt. Die nachfolgende Übersicht konzentriert sich auf wichtige Abkommen auf dem Gebiet des Immaterialgüterrechts.
Im Rahmen des internationalen Zivilverfahrensrechts (IZPR) wird u.a. die Zuständigkeit deutscher Gerichte bei internationalen Sachverhalten ermittelt. Daneben regelt das internationale Zivilverfahrensrecht Fragen der Zustellung und der Vollstreckung bei grenzüberschreitenden Rechtsstreitigkeiten. Rechtsquellen sind die Verordnung (EG) 44/2001 (EuGVVO), Staatsverträge (LGVÜ) und die deutsche Zivilprozessordnung (ZPO).
Die Welthandelsorganisation / Word Trade Organization (WTO) verwaltet das Welthandelsabkommen, welches aus unterschiedlichen kleineren Abkommen besteht. Die Mitglieder der WTO sind an alle diese Abkommen gebunden. Ein für Immaterialgüterrechte einschließlich der vertragsrechtlichen Fragen bedeutendes Abkommen ist dabei das Agreement on Trade-Related Aspects of Intellectual Property Rights (TRIPS).
Die revidierte Berner Übereinkunft (RBÜ) ist ein völkerrechtlicher Vertrag, mit dem sich die Vertragsstaaten insbesondere dazu verpflichten, Urhebern anderer Nationen den gleichen Schutz von Werken zu gewährleisten wie den eigenen Bürgern, sog. Inländerbehandlung gem. Art. 5 Abs. 1 RBÜ.