Das internationale Wirtschaftsrecht ist ein Teilbereich des internationalen Privatrechts (IPR), welcher sich mit wirtschaftsrechtlich ausgerichteten Fragestellungen befasst. Es regelt, welche von mehreren kollidierenden internationalen Rechtsordnungen zur Sachentscheidung herangezogen wird. Grundlegend lassen sich das Rechtsstatut und das Vertragsstatut unterscheiden.
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