Dem Betroffenen stehen unter den Voraussetzungen der §§ 7, 8 BDSG oder § 280 BGB oder § 823 Abs. 1 BGB unter den dort genannten Voraussetzungen Schadenersatzansprüche zu.
Wirtschaftsrecht aus Berlin
Das Recht auf Anrufung des Datenschutzbeauftragten ergibt sich aus § 21 BDSG.
In § 9 BDSG macht der Gesetzgeber deutlich, dass er unter einem funktionierenden Datenschutz neben der Befolgung der datenschutzrechtlichen Vorschriften insbesondere die Datensicherheit versteht. In der Anlage zu § 9 BDSG hat er acht Regeln der Datensicherheit aufgestellt, die bei der innerbetrieblichen automatisierten Datenverarbeitung zwingend zu beachten sind.
Gelegeheit schafft Datendiebe. Die in Nr. 1 der Anlage zu § 9 BDSG vorgesehene Zutrittskontrolle verlangt daher, dass Datenverarbeitungsanlagen präventiv vor dem körperlichen Zutritt unbefugter Personen geschützt werden. Zur Umsetzung der der Zugangskontrolle im Unternehmen werden unterschiedliche Maßnahmen vorgeschlagen:
Die Zugangskontrolle nach Nr. 2 der Anlage zu § 9 BDSG verhindert die unbefugte Nutzung des EDV-Systems. Es schützt die Daten also ebenso, wie die Zutrittskontrolle vor unberechtigten Dritten.
Kurzfristigen Termin vereinbaren
Weitere Terminarten oder Zeiten anfragen.